16. Fotorätsel-gelöst: Station Můstek/Prag

josef

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#22
In der Bundesrepublik D gibt es exakt nach dem Gesetz definierte U-Bahnen in Berlin, Hamburg, Minga und Nürnberg. Die in weiteren urbanen Zentren vorhandenen "unterirdischen Personenbeförderungseinrichtungen" sind lt. Gesetzestext Unterflur-Straßenbahnen, Stadtbahnen oder S-Bahnen...wobei auch die U-Bahnen als "Bahnen besonderer Bauart" unter den Oberbegriff "Straßenbahnen" fallen -> D (§ 4 Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz) und A -> (Straßenbahnverordnung - StrabVO):

Also, genug von der Paragraphenreiterei, ich will nur wissen, ob es sich nach Ausschluss von Berlin um eine der verbleibenden "echten U-Bahnen" in

Hamburg,
München oder
Nürnberg

handelt, oder um "sonstige" unterirdische Bahneinrichtungen in anderen Städten...?

lg
josef
 
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