In der Bundesrepublik D gibt es exakt nach dem Gesetz definierte U-Bahnen in Berlin, Hamburg, Minga und Nürnberg. Die in weiteren urbanen Zentren vorhandenen "unterirdischen Personenbeförderungseinrichtungen" sind lt. Gesetzestext Unterflur-Straßenbahnen, Stadtbahnen oder S-Bahnen...wobei auch die U-Bahnen als "Bahnen besonderer Bauart" unter den Oberbegriff "Straßenbahnen" fallen -> D (§ 4 Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz) und A -> (Straßenbahnverordnung - StrabVO):
Also, genug von der Paragraphenreiterei, ich will nur wissen, ob es sich nach Ausschluss von Berlin um eine der verbleibenden "echten U-Bahnen" in
Hamburg,
München oder
Nürnberg
handelt, oder um "sonstige" unterirdische Bahneinrichtungen in anderen Städten...?
lg
josef