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Hallo!
JA - Google spuckt zu dem Thema natürlich eine Menge Informationen aus.
JA ich habe in diverseren Foren darüber gelesen und..
JA ich bin noch immer verwirrt
Es geht um das gute alte Gesetz in Österreich, - Sondeln (mit Sonde suchen) selbst ist ja bekanntlich nicht verboten. Graben erfordert allerdings eine Genehmigung welche man als Privatperson so gut wie unmöglich bekommt.
Bodendenkmäler sind für Sondler sowieso in Österreich tabu... So weit so gut.
Aaaaaaber. Ich bin immer noch verwirrt und würde mich über eine Aufklärung per Thread oder PN freuen.
Das Gesetzt ist diesbezüglich ja eine Grauzone, ich Sondle zB auf einem normalen Acker mit Erlaubnis des Pächters und Besitzers - ich stoße zB auf ein Stück Stacheldrahtzaun vom Eisernen Vorhang. (wurde 1989 demontiert)
Ist das nun gleich ein Bodendenkmal ?
Ist es schon verboten zu graben weil man ja theoretisch ein Bodendenkmal ausbuddeln könnte?
Ab wann greift das "Bodendenkmal" Gesetzt und wenn nun ein Fund gemeldet werden muss (Munition, Fliegerbombe etc) fragen die nicht wie das Zeug gefunden wurde?
Ich hab noch nie gelesen das jemand Ärger bekommen hätte der Funde meldet, und die Gegen so verlässt wie vorgefunden (keine Landschaftsschäden etc)
aber dennoch fühl ich mich noch sehr unsicher, und werde auch häufig angesprochen von Leuten. (sie sind eher interessiert und haben noch nie einen Sondler gesehen)
Müsste man jeden Knopf oder Gürtelschnalle abgeben, da er vermutlich sehr alt sein kann und daher Bodendenkmal ?
Ich weis ähnliche Fragen wurde schon immer diskutiert. Ich habe den Text bzw die Passage im Gesetz gelesen welche aber so schwammig ist - dass ich mich nicht auf meine eigene Auslegung verlassen möchte..
mfg
Stefan :hopp
JA - Google spuckt zu dem Thema natürlich eine Menge Informationen aus.
JA ich habe in diverseren Foren darüber gelesen und..
JA ich bin noch immer verwirrt
Es geht um das gute alte Gesetz in Österreich, - Sondeln (mit Sonde suchen) selbst ist ja bekanntlich nicht verboten. Graben erfordert allerdings eine Genehmigung welche man als Privatperson so gut wie unmöglich bekommt.
Bodendenkmäler sind für Sondler sowieso in Österreich tabu... So weit so gut.
Aaaaaaber. Ich bin immer noch verwirrt und würde mich über eine Aufklärung per Thread oder PN freuen.
Das Gesetzt ist diesbezüglich ja eine Grauzone, ich Sondle zB auf einem normalen Acker mit Erlaubnis des Pächters und Besitzers - ich stoße zB auf ein Stück Stacheldrahtzaun vom Eisernen Vorhang. (wurde 1989 demontiert)
Ist das nun gleich ein Bodendenkmal ?
Ist es schon verboten zu graben weil man ja theoretisch ein Bodendenkmal ausbuddeln könnte?
Ab wann greift das "Bodendenkmal" Gesetzt und wenn nun ein Fund gemeldet werden muss (Munition, Fliegerbombe etc) fragen die nicht wie das Zeug gefunden wurde?
Ich hab noch nie gelesen das jemand Ärger bekommen hätte der Funde meldet, und die Gegen so verlässt wie vorgefunden (keine Landschaftsschäden etc)
aber dennoch fühl ich mich noch sehr unsicher, und werde auch häufig angesprochen von Leuten. (sie sind eher interessiert und haben noch nie einen Sondler gesehen)
Müsste man jeden Knopf oder Gürtelschnalle abgeben, da er vermutlich sehr alt sein kann und daher Bodendenkmal ?
Ich weis ähnliche Fragen wurde schon immer diskutiert. Ich habe den Text bzw die Passage im Gesetz gelesen welche aber so schwammig ist - dass ich mich nicht auf meine eigene Auslegung verlassen möchte..
mfg
Stefan :hopp