Gasthaus und Disco

#1
Hier bei der Durchreise gefunden; wird demnächst demoliert
Die Tür stand offen.......ab durch den Durchgang in den Garten

im Haus selbst war ich nicht
 

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#3
die Wandmalerei ist richtig gut und wahrscheinlich au den 80er ++
Habe die Lokation mit meiner Mutter (80+) besucht :) - wie beschrieben, Tür stand damals offen.
Sie erzählte mir, dort um die 16 getanzt zu haben - auf diesem Tanzkreis.
War ein Hotspot damals für junge Leute.
Und an die Malereien konnte sie sich erinnern.
Dann war's so um die 60er.

Übrigens, das Haus wurde noch nicht demoliert. Nur die Büsche seitlich wurden weggeschnitten. ;)
 
#4
Übrigens....
Bunkerratte hat ihren Hund und ist eine Frau.
Ich bin ein Mann und habe niemanden.
Na ja, schlechte Kombination bei Entdeckungstouren.

Mit meiner Mutter (die auch gerne solche Ausflüge macht) ist es etwas anderes.
Beispiel:
Vor einigen Tagen im Wald einen Spaziergang gemacht.
Nachdem der Weg endete - auch am Feld (war nichts angebaut) direkt neben dem Wald gegangen.
Aus der Ferne schon einen Geländewagen gesehen, der auf uns wartete.
Fahrer steigt aus und fragt mich "Gehört euch das Feld", ich anwortete "Warum?".
Antwort des Fahrers "Gehen bei euch im Garten auch die Fremden herum..."
Im gleichen Moment sagt er, zu meiner Mutter gewandt "Tante XY"?
Es stellte sich heraus, er war bei meiner Mutter im Kindergarten.
Es hat sich dann das Gesprächsklima geändert, owohl er ein T-Shirt mit dem Aufdruck "Justizwache" trug und er ließ sogar einen Mountainbike Fahrer wortlos passieren. War er doch Jagdpächter dieses Abschnitts.
Ok, war dieses Mal auch ein privater Grund, aber gemeinsam mit meiner Mutter wird man nicht gleich als Eindringling identifiziert. Und sie ist auch noch sehr fit - zuletzt 12km unterwegs.

Allerdings möchte meine Mutter dort nicht mehr gehen. :)
 

wolfsgeist

Well-Known Member
#5
Gab es da auch ein Betretungsverbot im/beim Wald? Ansonsten gilt auch in privaten Wäldern in Ö die Wegefreiheit und ist somit nicht mit privaten Gärten vergleichbar.
 
#7
Gab es da auch ein Betretungsverbot im/beim Wald? Ansonsten gilt auch in privaten Wäldern in Ö die Wegefreiheit und ist somit nicht mit privaten Gärten vergleichbar.
Würde mich auch interessieren.

In der Nähe von Krems - Theiss gibt es in den Auwäldern praktisch ein Betretungsverbot. Es wird jeweils für drei Monate "Betreten verboten" wegen Waldarbeiten, Eschensterben etc., und dann nahtlos angestückelt. Also: Verboten von 1 September bis 30. November. Kommt man am 1. Dezember hin, ist wieder verboten von 1. Dezember bis 28. Februar und so weiter.

Waldarbeiten sind eher selten. Wenn doch, meide ich die Gegend, denn das ist offensichtlich gefährlich.

Beim "Eschensterben", das es ja wirklich geben soll, scheint laut Gesetz der Waldbesitzer haftbar zu sein, wenn mich eine umfallende Esche trifft. Das halte ich für Unfug. Warum darf nicht ich entscheiden, ob ich mich in diese Gefahr begebe oder nicht und dann auch die Konsequenzen trage. Weiß jemand von euch etwas Genaueres über diese Gesetze?

Ich wurde mehrmals angehalten und auf das Betretungsverbot hingewiesen. Komischerweise durfte ein anderer Mann problemlos passieren. Auf meine Frage, warum: "Ja, das ist ein Angler vom Fischereiverein, der geht zu dem Teich da vorne." Interessant. Wie weiß die umfallende Esche, dass sie mich treffen darf, den Angler aber nicht?

Jedenfalls sehr schade, dass man die Auwälder nicht mehr betreten darf!
 
#9
Würde mich auch interessieren....
Eine gute Konsumenten-Übersicht gibt es Hier
Eine Absperrung muss grundsätzlich ein Datum beinhalten. Also von-bis. Ansonsten ungültig.
Und gilt nicht auf ausgewiesenen (markierten) Wanderwegen. Man kann also trotz Absperrungs-Schild auf einem markierten Wanderweg durch das abgesperrte Gebiet durchgehen.
Diese Regelung gilt nur für den Wald.
Für andere Gebiete wie Jungwald (Aufforstung), Quellschutz, Wiese, Felder, Moore oder über dem Baumwuchs u.a. gilt vielleicht anderes. Aber hier führt auch wahrscheinlich kein Wanderweg durch.

Den Ausweis muss man nicht mitführen. Auskünfte wegen Namen oder Adresse können nur von bestimmte Personen abgefragt werden Details hier diese müssen eine sichtbare "Marke" tragen und können auch "anhalten" - aber angemessen ohne Gewalt, falls keine Bedrohung stattfindet.

Wegen dem Eschensterben (in Korneuburg) gibt es auch etwas Aktuelles: Hier
Und wegen umfallender Eschen und der Schuldfrage Hier

Ja, leider ist das Thema nicht so einfach......auf jeden Fall erkennt man hier auch die Wichtigkeit von markierten Wanderwegen und auch diese Markierungen in der Zukunft zu erhalten.
 
#10
Wohne schräg gegenüber und finds schade das es jetzt ganz weg ist, obwohl es schon sehr desolat und heruntergekommen war.
Aber aktuell wird ja in meiner Heimatstadt sehr viel abgerissen und mit neuen, fast unleistbaren Wohnungen zugepflastert.
 
#11
Danke für deine ausführliche Antwort, struwwelpeter!

Bei den von mir beschriebenen verbotenen Wegen handelt es sich nicht um Wanderwege, sondern um ganz normale Fahrwege durch den Auwald. Markierte Wanderwege gibt es, soviel ich weiß, in den Augebieten zwischen Krems und Tulln nicht.

Dass die Absperrungen ein Datum aufweisen müssen, hab ich schon vermutet. Aber die Befristung ist ja nur theoretisch, weil sie seit Jahren immer wieder verlängert wird.

Deine Links habe ich noch nicht alle genau gelesen. Wenn ich so weit bin, melde ich mich wieder.
 
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