100 Jahre Denkmalschutzgesetz in Österreich

josef

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Denkmalschutz im Wandel der Zeit
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Denkmalschutz ist ein immer wieder viel diskutiertes Thema, prägen doch Denkmale in großer Vielfalt die Lebenswelt. Heuer ist es genau 100 Jahre her, seit in Österreich ein Denkmalschutzgesetz verabschiedet wurde. Immer noch gültig galt es damals als Meilenstein der Denkmalpflege.
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Schöne Fassaden, gut erhaltene Ensembles und historische Ansichten: Im Jahr 1923 wurden dafür in einer schwierigen Zeit wichtige Voraussetzungen geschaffen, sagte Paul Mahringer vom Bundesdenkmalamt Wien: „Das Denkmalschutz-Gesetz ist in einer Umbruchszeit entstanden, zur Geburtsstunde der ersten Republik, die enorme Probleme hatte. Es gab eine extrem hohe Arbeitslosigkeit, Obdachlosigkeit, die Leute hatten keine Wohnung. Und man hatte Angst, dass auch das Kulturgut abverkauft wird. Außerdem hat Österreich eine neue Identität gesucht und diese dann gefunden, indem sich Österreich als Kulturnation generiert hat.“

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Schöne Fassaden werden geschützt

Keine Zeitgrenze für Denkmalschutz
Ein Denkmal muss von geschichtlich, künstlerisch und/oder kultureller Bedeutung sein, das wurde zum Grundsatz, wobei es von Beginn an keine Zeitgrenze gab: „Die Besonderheit des österreichischen Denkmalschutzgesetzes ist, dass alle Gebäude im öffentlichen Eigentum, aber auch im Eigentum der Religionsgemeinschaften automatisch unter Denkmalschutz gestanden sind.“

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Überarbeitetes Kriegerdenkmal in Villach

Vom Krieger- zum Friedensdenkmal
Im Jahr 1923 schuf Otto Wagner Schüler Karl Maria Kerndle an der Südseite der Kirche im Stadtzentrum von Villach ein Kriegerdenkmal. Kerndle, der sich später dem Nationalsozialismus zuwandte, hinterließ eine Rhetorik, die erst in unseren Jahren mit Unterstützung des Denkmalamtes verändert wurde. Geraldine Klever vom Bundesdenkmalamt Kärnten: „2018 hat man dieses Kriegerdenkmal in ein Friedensdenkmal transformiert indem Architekt Robert Winkler in das Textfeld den Text einer jüdischen Autorin eingearbeitet hat. Und das ist für mich ein wunderbares Beispiel für unsere Denkmalpflege im Spannungsfeld von Erhaltung und Veränderung, Anpassung an zeitgemäße Erwartungen und Bedürfnisse.“

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Villacher Rathaus

Aus Alt mach Neu
Mit dem Gesetz wird auch versucht, auf sich ändernde Bedürfnisse zu reagieren, um Denkmale nachhaltig und in ihrer geschichtlichen, künstlerischen und kulturellen Bedeutung zu bewahren. Architekturforscher Lukas Vejnik: „Villach ist dafür ein gutes Beispiel. Nach 1945 wurden die Fragmente, die übrig waren nach der Zerstörung im zweiten Weltkrieg zum Teil in die neuen Gebäude beim Wiederaufbau integriert. Das Rathaus ist dafür ein Paradebeispiel. Und wenn wir uns heute der Architektur der Nachkriegsmoderne oder der Architektur der 1950er, 60er und 70er zuwenden, dann wäre ein solcher Umgang wünschenswert vor allem mit Blick auf die Klimakrise und Ressourcen-Schonung.“ An den Denkmalen von morgen wird heute weiter gebaut.
17.03.2023, red, kaernten.ORF.at

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