Alles zu und über Drohnen („Octocopter“)

#21
Ich unterstelle den Kopterfliegern, dass sie nicht auf fahrenden Zügen landen wollen sondern kopterfliegen. Ich halte das für die hohe Kunst des Modellfluges, nicht zu vergleichen mit Quadro/Oktokoptern.

Mir geht es um die Grenzen zwischen Selbstgefährdung, Fremdgefährdung und Gemeingefährung.

"Dumm" ist es nur solange du dich nur selbst gefährdest. Und ich bin absoluter Anhänger der natürlichen Auslese. Jederman muss sich selber auslöschen können. Aber sobald er andere gefährdet, wird eine Grenze überschritten.

Anders gesagt, es ist ja nicht verboten Steine von der Autobahnbrücke zu werfen, genauso wie das Kopterfliegen. Aber ich denke an den Nächsten, der vielleicht ein startendes Flugzeug filmen will. Und das stürzt ab und liegt dann brennend in meinem Wohnzimmer. Oder bei dir im Garten.

Wenn einer so rücksichtslos ist, auszuprobieren ob er auf einem fahrenden Zug landen kann, und dann so unfähig ist es gefahrlos zu schaffen, das Ganze dann noch veröffentlicht (tolles Vorbild) dann gehört er an den Eiern aufgehängt, da er die moralische Verantwortung für jeden einzelnen Nachahmer trägt.
 

Stoffi

Well-Known Member
#22
Manchmal wenn wir fad ist, schaue ich mir die russischen autofahrvideos auf Youtube an, da müsste man ganz Russland auf den Eiern aufhängen, und die stellen die Videos auch online ...
 
H

Harald 41

Nicht mehr aktiv
#23
Wenn der nicht in den Baum sondern in die Oberleitung der quer verlaufenden Schnellbahntrasse geflogen wäre hätte er mehr davon gehabt ( Koffer ).:lol1:

Sind heute sogar vorbeigefahren, machte ein Foto vor einen gelben Herbstbaum vor dem Kalvarienberg bei Pillichsdorf.


LG Harry

PS: Wie heute im Radio zu hören war sind in USA schon Tabletts und Google Brillen in den Kinos verboten.
Ist nur eine Frage der Zeit, bis die Octokopter bei uns auch nicht mehr erlaubt sind.
Privatsphäre ist bei uns sowieso schon ein Fremdwort.
 

Anhänge

Stoffi

Well-Known Member
#25
@Varga: Hast natürlich recht, ein Modellhubschrauber die ja auch schon viel länger unterwegs sind als die oktokopter.

@Harald: Also ich glaub nicht, das der Baum der richtige ist..
Das Video hat ausserdem nichts mit einer verletzung der Privatspähre zu tun ...
 

josef

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#27
Hubi-Attacke auf Triebwagen

Übrigens, das war kein Octocoper, sondern ein normaler Modellhelikopter.
Gruss
Varga
Hallo Werner,
war mir auch bewusst, dass es ein Modellhubi ist, wollte aber keinen eigenen Thread eröffnen, da es thematisch doch irgendwie da rein passt :)
Bin nicht so bewandert in der "Rechtsverdreherei", aber es dürfte schon im Bereich einer strafbaren Handlung (oder knapp daran...) liegen?

lg
josef
 
#28
Nicht nur als Spielerei und für Luftbildaufnahmen...
"Amazon" plant Auslieferung per Octocopter und auch die Pizza könnte in Zukunft "per Luftfracht" anschweben :D
Josef,
Ich halte davon nichts, es ist logistisch gesehen ein Unsinn.

- zusehr abhaengig von den Wind u. Wetterverhaeltnissen
- zusehr abhaengig, ob der Kunde zu Hause ist, oder nicht. Am Ende kann die Drohne ja nicht stundenlang vor dem Haus des Empfaengers herumschweben.

Hier haben sich eher Paketschraenke durchgesetzt, die in Supermaerkten mit laengeren Oeffnungszeiten bis in die Nacht zu finden sind. Kunde holt sich die Bestellung nach Benachrichtung u. Code bei dem Schrank im Supermarkt seiner Naehe selbst ab. Sind die Oeffnungszeiten in manchen Laendern streng limitiert, kann diese Aufgabe auch eine Tankstelle uebernehmen.
 
#30
Na ja, in der Logistik und im Vertrieb ist das nicht sinnvoll. Ich denke eher dass der Einsatz dort besser waere, wo fuer den Menschen unpassende oder auch gefaehrliche Situationen vorzufinden sind, oder es um die Exekutive und das Militaer oder auch Sicherheit oder Aufklaerung geht. Aber auch Feuerwehr, oder bei Unfaellen mit Gefahrengut zur besseren Erkundung der Lage waere das denkbar.
 

josef

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#31
Drohnen sind heuer der Renner unter dem Christbaum

Datenschutz für Nachbars Garten

Unbemannte Fluggeräte, auch Drohnen genannt, sind heuer der Renner unter dem Christbaum. Das Angebot wird laufend größer, die Geräte selbst werden immer günstiger. Für britische Medien sind vor allem Modelle mit Kamera der nächste logische Schritt für Liebhaber von Selfies. Bei der Anschaffung eines solchen Flugmodells gilt es allerdings einiges zu beachten, wie etwa eine ausreichende Versicherung im Fall von Schäden. Auch die Piloten sollten, je nach Geräteklasse, eine gewisse Grundqualifikation mitbringen. Und nicht zuletzt gilt der Datenschutz etwa für Nachbars Garten auch in der Luft.

Luftfahrtgesetz regelt Betrieb
Was früher das Hobby weniger Enthusiasten war, wird immer mehr zum „Breitensport“: Weltweit steigt die Nachfrage und Nutzung von unbemannten Fluggeräte, kurz Drohnen. Für das Weihnachtsgeschäft wird ein weiterer kräftiger Nachfrageschub erwartet.

Die Nachfrage nach Quadrokoptern, also Flugobjekten mit vier Propellern, ist laut dem Elektronikhändler Conrad in Österreich heuer deutlich gestiegen. In Großbritannien berichten Händler von einer Vervierfachung der Verkäufe, der „Telegraph“ sieht Flugmodelle mit Kamerafunktion bereits als logische Erweiterung des Selfie-Booms.

Bereits jetzt kann man auch hierzulande bei geeignetem Wetter immer mehr Menschen und Flugmodelle im Freien beobachten, im Frühjahr werden es wohl noch einmal deutlich mehr sein. Es gebe immer mehr Modelle, die von der professionellen Ebene in die „Spielzeugecke“ inklusive Preisreduktion rutschen würden, heißt es bei Conrad.

Auflagen richten sich nach Einsatzgebiet
Sobald ein Flugmodell nicht nur für unentgeltliche Sport- und Freizeitgestaltung beziehungsweise „ausschließlich zum Zwecke des Fluges“ eingesetzt wird, gilt es per Gesetz als unbemanntes Luftfahrzeug. Das gilt laut Austro Control auch für Drohnen mit Kameras, sofern diese nicht nur die Pilotenperspektive abbilden. Der Gesetzgeber unterscheidet dabei zwischen Klasse eins für Geräte mit Sichtkontakt und Klasse zwei ohne Sichtkontakt, wobei es für Letztere derzeit noch keine Regularien gibt.

Beide Klassen sind von der Austro Control grundsätzlich bewilligungspflichtig, wobei in Klasse eins derzeit je nach der Art des Einsatzgebietes (unbebaut, unbesiedelt, besiedelt, dicht besiedelt) unterschiedliche Anforderungen an die Piloten gestellt werden. In bebautem Gebiet etwa ist die Gefährdung Dritter naturgemäß deutlich höher als etwa auf einer Almwiese und damit auch die Anforderung an die Piloten. Je nach Klasse verlangt die Austro Control daher eine entsprechende Ausbildung sowie eine technische Absicherung für den Fall eine Defekts - wie etwa eine Notlandeeinrichtung und eine redundante Steuerung.

Datenschutz gilt auch in der Luft
Ein Zuwiderhandeln gegen die gesetzlichen Auflagen kann mit einer Geldstrafe geahndet werden. Der Elektrohändler Conrad weist seine Kunden mit einem Flugblatt beim Kauf auf die geltenden Regeln eigens hin und empfiehlt auch den Abschluss einer Modellflughaftpflichtversicherung, da mögliche Schäden üblicherweise nicht durch eine Privathaftpflichtversicherung nicht abgedeckt seien.

Bild- und Tonaufnahmen unterliegen zudem auch in der Luft dem heimischen Datenschutzgesetz. Wer sein Flugmodell also dazu verwenden will, Nachbars Garten abzufilmen, macht sich ebenso strafbar, wie wenn er die Kamera über den Zaun hält, um Fotos vom Garten zu machen. Auch bei Flugaufnahmen, die auf YouTube hochgeladen werden, empfiehlt der österreichische Aero-Club für Modellflugsport entsprechend Vorsicht walten zu lassen.

Gesetz regelt Nutzung genau
Seit Anfang des Jahres regelt das heimische Luftfahrgesetz die Benutzung von unbemannten Luftfahrzeugen. Geräte über 250 Gramm beziehungsweise 79 Joule Bewegungsenergie (mit einer maximalen Flughöhe von 30 Metern) fallen nicht unter das Gesetz, sie gelten als Spielzeug. Geräte über 79 Joule Bewegungsenergie (Masse mal Geschwindigkeit zum Quadrat, das Ergebnis durch zwei) gelten als Flugmodelle, für deren Benutzung per Gesetz eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden muss.

Ob das eigene Fluggerät noch als Spielzeug oder schon als Flugmodell gilt, sei oft nicht erkenn- oder eruierbar, kritisiert der Aero-Club die meist dazu fehlenden Infos der Hersteller. Beim Test der realen Geschwindigkeit begehe ein Nutzer womöglich bereits eine Verwaltungsstrafe, das sei eindeutig ein Graubereich. Flugmodelle ab 25 Kilogramm sind zudem bewilligungspflichtig, ab 150 Kilogramm gilt statt nationalen Rechts EU-Recht. Für Flugmodelle gilt weiters, dass sie nur maximal 500 Meter vom Piloten entfernt und maximal in 150 Metern Höhe betrieben werden dürfen.

Unterschiede bei Kameras und Flugverhalten
Die Preise für die Geräte, die Anbieter und Modellbausportler wegen der militärischen Konnotation nur sehr ungern Drohnen nennen wollen, beginnen bei rund 30 Euro und gehen hinauf bis zu einigen tausend Euro, wie für das Modell Inspire des chinesischen Herstellers DJI mit besonders hochauflösender Kamera (4K). Preislich ist der Spielraum nach oben allerdings offen.

DJI ist derzeit der führende Hersteller von Kameradrohnen, das Modell Phantom II Vision+ gilt für viele als Einsteigermodell in die Fotografie von oben. Für Profis bietet DJI das deutlich teurere Modell Inspire. Bei Amazon führt der Syma X5C Explorer für einen Bruchteil des Phantom-Preises die Verkaufscharts an, bei Conrad verkaufen sich auch Modelle der Hersteller Hubsan (X4 FPV), ACME (zoopa Q410 Movie) und Blade (350 QX2 3.0) gut.

Akkuleistung ausschlaggebend
Die Fluggeräte unterscheiden sich unter anderem bei den Möglichkeiten für Videoaufnahmen, aber auch beim Flugverhalten und den Navigationsmöglichkeiten. Ein stabiles Flugverhalten ist für scharfe Bilder besonders wichtig, zudem sollte die Kamera genügend Auflösung haben, damit man auf den Bildern aus großer Höhe auch noch etwas erkennen kann. Mittels GPS können einige der teureren Drohnen auch autonom fliegen, ein Sichtkontakt ist dabei allerdings immer erforderlich.

Achten sollte man weiters auf die Akkuleistung - gerade kleinere Geräte liefern oft nur wenige Minuten Leistung. Geräte mit geringem Gewicht haben zwar den Vorteil, dass sie weniger Energie verbrauchen, aber mitunter draußen nur bei gutem Wetter ohne viel Wind einsetzbar sind. Einige Geräte sind zudem, vor allem wenn sie wenig wiegen, auch nur für den Betrieb in Räumen ausgelegt.
http://orf.at/stories/2257064/
 

josef

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#32
Fotodrohnen: Als die Bilder fliegen lernten

Ferngesteuerte Drohnen erobern auch den heimischen Luftraum. Faszination der Technik und Angst vor Überwachung halten sich die Waage

"Well, it‘s done guys", hieß es vor kurzem lapidar auf der Videoplattform Vimeo. Der erste Porno, der mit einer Filmdrohne gedreht wurde, ging online. "Drone Boning" zeigt zwar wesentlich mehr Landschaft als Sex (und den auch nur aus weiter Entfernung im Drüberfliegen), doch die Reaktionen waren teilweise heftig. Beflügeln die Bilder in momentan schärfstmöglicher Auflösung (4K) doch auch die Skepsis, die viele Menschen den fliegenden Kisten mit ihren angeschraubten Kameras entgegenbringen: Man ist nirgendwo mehr sicher vor neugierigen Blicken.

Die (harmlosen) Bilder haben freilich schon längst fliegen gelernt. Bei professionellen Naturdokumentationen ersetzen sie Flugzeuge oder Helikopter, auch aus der Tourismusbranche sind die vergleichsweise billig hergestellten Panoramabilder nicht mehr wegzudenken. Selbst bei Staatsbanketten winken honorige Gäste in Kameras hoch oben über der Szenerie. Und vergangene Weihnachten dürfte die Fotodrohne die gute alte Eisenbahn auf dem Wunschzettel endgültig überflügelt haben.

Österreich: Gesetz nach Boom
Die billigsten ferngesteuerten Brummer mit integrierter Ein-Megapixel-Kamera sind mittlerweile um unter 50 Euro im Spielzeughandel zu haben. Nach oben hin kann es im Fachhandel schnell über die 1000-Euro-Grenze und weit darüber hinaus gehen.

Ein Land erhebt sich in die Lüfte, doch die wenigsten – vor allem Amateurpiloten – wissen, wo sie ihre Quadkopter, Hexakopter oder Oktokopter fliegen lassen beziehungsweise filmen und die Ergebnisse dann veröffentlichen dürfen. Das Verkehrsministerium hat bereits vor einem Jahr auf den aufkommenden Boom reagiert und ein neues Luftfahrtgesetz geschaffen, in dem sicherheitstechnische und gewerbliche Regeln festgeschrieben sind. Für unbemannte Luftfahrzeuge (egal ob mit Kamera oder ohne) gibt es demnach folgende Kategorien:
•Spielzeug darf eine maximale Bewegungsenergie von 79 Joule und eine Flughöhe von unter 30 Metern haben.
•Flugmodelle brauchen keine Betriebsbewilligung, es besteht bereits Versicherungspflicht, der Aktionsradius darf 250 Meter nicht übersteigen, Maximalflughöhe: 150 Meter.
•Flugmodelle über 25 Kilogramm bedürfen bereits einer Betriebsbewilligung der Austro Control, sonst wie die vorige Kategorie.
•Unbemannte Luftfahrzeuge der Klasse 1 bis 150 Kilo dürfen für gewerbliche Zwecke in mehr als 500 Meter Umkreis fliegen, aber der Pilot muss Sichtkontakt zur Drohne haben; eine Betriebsbewilligung ist notwendig.
•Unbemannte Luftfahrzeuge der Klasse 2 bis 150 Kilo werden behandelt wie bemannte Luftfahrzeuge, Pilotenschein ist notwendig, Sichtkontakt zum Gerät ist nicht mehr notwendig, sonst wie vorige Kategorie, nur für Profis.

Auch in die spezielleren Luftverkehrsregeln haben unbemannte Luftfahrzeuge Einzug gefunden. Dabei werden wiederum vor allem sicherheitsrelevante Aspekte geregelt. So ist der Betrieb von Flugmodellen mit einem Gewicht bis einschließlich 25 Kilogramm über dicht besiedelten Gebieten, über feuer- oder explosionsgefährdeten Industriegeländen oder über Menschenansammlungen im Freien ausnahmslos verboten. Es ist also Privatpersonen nicht erlaubt, Demos oder das Gewurl auf der Mariahilfer Straße an Einkaufssamstagen zu filmen. Andere unbemannte Luftfahrzeuge benötigen für den Betrieb über den genannten Gebieten eine Genehmigung der Austro Control.

Frankreich: Flüge über AKWs
Die gleichen Verbote gelten praktisch in ganz Europa, also auch in Frankreich, wo vergangenes Jahr Drohnenflüge über Atomkraftwerken für Aufregung gesorgt haben. Wer die mehr als zwanzig dokumentierten Flüge gelenkt hat, ist bis heute ein Rätsel. Die französischen Behörden gehen aber davon aus, dass es sich um Foto- und Filmflüge gehandelt habe. Dass es offenbar so einfach ist, heikle Infrastruktur auszuspähen, schürt ebenfalls – und nicht nur in Frankreich – das Unbehagen gegenüber den Fluggeräten.

In den USA wurden zuletzt Probleme mit Amateurdrohnen in der Nähe von Flughäfen gemeldet. In einem Bericht der Federal Aviation Administration (FAA) sind 175 gefährliche Zwischenfälle aufgelistet; die meisten davon laut "Washington Post" in New York und in Washington.

USA: 500.000 Drohnen
Kleine ferngesteuerte Drohnen sind in den USA erlaubt, sie dürfen nicht höher als rund 120 Meter steigen und müssen zu Flughäfen einen Abstand von mindestens acht Kilometern halten. Das Betreiben von Drohnen mit kommerziellem Hintergrund ist nur mit Sondergenehmigung möglich. Doch gerade in den USA hat sich nach dem Niedergang der Fotoindustrie wieder ein florierender Markt mit kleinen, leichten Kameras etabliert. Und mit ebendiesen robusten Action-Cams werden viele Drohnen ausgerüstet. Nach Schätzungen der FAA wurden in den USA seit 2011 etwa eine halbe Million kleiner ferngesteuerter Fluggeräte verkauft.

Wer filmt, will die Ergebnis auch herzeigen. Und damit beginnt für Fotodrohnenpiloten der zweite Durchgang im rechtlichen Slalom: Datenschutzgesetz, das Recht auf das eigene Bild und Privatsphäre, Urheberrecht und auch das Mediengesetz, um die wichtigsten Rahmenbedingungen zu nennen. Grundregel: Sind Menschen auf der Aufnahme erkennbar, dürfen Filme oder Fotos nur mit deren Einverständnis veröffentlicht werden.

Google Street View

Es spricht nichts dagegen, den eigenen Garten oder das eigene Haus von oben herzuzeigen. Kommt dabei auch Nachbars Garten ins Bild, wird es problematisch. Zur Erinnerung: Die gesetzlichen Auflagen für die Veröffentlichung von Bildern aus der Öffentlichkeit zu gewerblichen Zwecken sind in Österreich so streng, dass selbst Google Streetview w .o. gegeben hat.

Grob zusammengefasst sollten heimische Drohnenhobbyfilmer auf der halbwegs sicheren Seite sein, wenn sie:
•Wien meiden aufgrund des Verbots von Flügen über größeren Menschenansammlungen und der Kontrollzone für den Flughafen;
•Am Land allein auf weiter Flur nicht höher als 150 Meter fliegen;
•Auf Modellflugplätze ausweichen;
•Keine Menschen filmen.

Wem jetzt die Lust auf das fliegende Auge vergangen ist, kann auch fliegen lassen. Eine Reihe von Unternehmen bieten Ausrüstung samt Piloten an. Allerdings sind derartige Einsätze für simple Homestorys mit rund 500 Euro pro Stunde nicht ganz billig. Wer sich nicht abschrecken lässt, kann sich auf dronestagr.am, einem Internetportal für Luftaufnahmen, wunderschöne Anregungen für den nächsten Rundflug holen.

Straßenbild und Hundertwasser:
Aufnahmen von Filmdrohnen sind deswegen so reizvoll, weil sie ungewöhnliche Perspektiven zeigen. Abgesehen vom Schutz der Privatsphäre von Menschen kann auch die Veröffentlichung von Abbildungen berühmter Gebäude problematisch sein. Dies vor allem deswegen, weil es keine europaweit einheitliche Regelung gibt.

In Österreich ist die urheberrechtliche Verwertung von prominenten Hausfassaden etwa mit Postern oder Bildern in Fotoblogs gedeckt. Diese freie Werknutzung der Freiheit des Straßenbildes ist aber dahin, wenn der Fotograf (also der Drohnenpilot) sich widerrechtlich Zugang zu seinem Standort im Haus verschafft hat.

In Deutschland ist die auch Panoramafreiheit genannte Regelung schärfer. Und zwar durch die sogenannte Hundertwasserentscheidung. Kunstdrucke der von Friedensreich Hundertwasser gestalteten Wohnanlage aus Wien mussten eingestampft werden, weil sie vom Haus gegenüber aufgenommen worden waren. Frei verwertbar ist in Deutschland aber nur die Ansicht, die sich von der Straße aus ergibt.

(Michael Simoner, DER STANDARD, 5.1.2014)
http://derstandard.at/2000009974169/Fotodrohnen-Als-die-Bilder-fliegen-lernten
 

josef

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#33
Rückschlag für Amazon und Co. ...

Erste Regeln für kommerziellen Einsatz

US-Unternehmen wie Amazon warten schon lange auf die Erlaubnis, Drohnen einsetzen zu dürfen. Nun hat die US-Flugaufsichtsbehörde FAA einen Entwurf für die kommerzielle Zulassung unbemannter Fluggeräte vorgelegt, der die Drohnenträume der Konzerne platzen lässt. Denn laut den neuen Regeln muss zwischen Pilot und Drohne eine ständige Sichtverbindung bestehen. Damit ist der geplante Einsatz der Fluggeräte zur Auslieferung von Büchern, Pizzen oder der Post praktisch ausgeschlossen - zumindest vorerst.

Nur tagsüber und in Sichtweite des Piloten

Weltweit steigen die Nachfrage und Nutzung von unbemannten Fluggeräte, kurz Drohnen. Neben Privatpersonen sind es vor allem Unternehmen, die sich für die geschäftlich nutzbaren Möglichkeiten in der Luft interessieren. Die US-Flugaufsichtsbehörde Federal Aviation Administration (FAA) legte am Sonntag erstmals einen Entwurf mit Regeln für die kommerzielle Zulassung von Drohnen vor.

Die neuen Regeln betreffen Drohnen mit einem Gewicht von bis zu 50 Pfund (22,68 Kilogramm). Zu den Kernpunkten der Vorschläge zählt, dass die Fluggeräte nicht höher als 150 Meter fliegen dürfen und stets in Sichtweite des Piloten auf dem Boden. Damit sind Einsätze wie die von einigen Konzernen geplante Auslieferung von Paketen, Büchern oder Pizzen praktisch ausgeschlossen.

Amazon droht mit Abwanderung der Forschungs- u. Entwicklungsabteilung
Neben dem Amazon-Konzern, der bereits Pläne eines „Air“-Services angekündigt hatte, bei dem bestellte Waren mittels Drohne zugestellt werden sollten, reagierten auch andere Branchen enttäuscht. Etwa im Bereich der Inspektion großer Industrieanlagen oder auch bei der professionellen News-Fotografie von aktuellen Geschehnissen hatten sich die Firmen mehr Freiheiten erhofft. Doch die Behörde stellte gleichzeitig eine spätere Lockerung der Regeln in Aussicht. „Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen“, versprach FAA-Chef Michael Huerta.

Amazon hatte bereits im Vorfeld der Regelveröffentlichung mit Abwanderung gedroht. Wenn Amazon nicht bald die Erlaubnis bekomme, die Paketdrohnen im Freien zu testen, habe das Unternehmen keine andere Wahl, als die entsprechende Abteilung für Forschung und Entwicklung ins Ausland zu verlagern, so Vizeverwaltungsratschef Paul Misener im Dezember 2014 in einem Brief an die FAA. Auch Google experimentiert mit dem Programm „Wing“ an der Auslieferung per Drohne und die Pizza-Kette Domino’s zeigte vor, dass sich Pizza mit einem „DomiCopter“ liefern ließe.

Test und Mindestalter von 17 Jahren
Laut dem aktuellen Entwurf dürfen die Fluggeräte außerdem nur in der Zeit zwischen Sonnenaufgang und -untergang in der Luft sein. Auch ist der Flug über die Köpfe von größeren Gruppen unbeteiligter Personen sowie der Einsatz nahe einem Flughafen ist untersagt. Die Geschwindigkeit einer Drohne dieser Klasse darf zudem 160 km/h nicht überschreiten.

Ein Drohnenpilot muss dem Entwurf zufolge mindestens 17 Jahre alt sein und von der FAA lizenziert werden. Dazu muss er sich alle 24 Monate einem schriftlichen Test unterziehen und 200 Dollar (175 Euro) zahlen. Die Flugkünste der Piloten werden laut Medienberichten nicht einem Test unterzogen. Im Vorfeld wurde befürchtet, dass die Behörden von den Piloten eine Fluglizenz wie für Privatflugzeuge verlangen könnten. Das hat sich nicht bewahrheitet.

Behörden rechnen mit Tausenden Anträgen
Der „Washington Post“ zufolge könnten die Minidrohnen frühestens in etwa zwei Jahren auf breiter Front zu fliegen beginnen. Denn die Vorlage der Regeln ist nur der erste Schritt. Nun wird die Öffentlichkeit 60 Tage lang zu den Vorschlägen angehört. Bis zur Implementierung des Gesetzes kann es etwa zwei Jahre dauern.

Die FAA rechnet damit, dass binnen drei Jahren nach Inkrafttreten der Regeln 7.000 Unternehmen eine Drohnengenehmigung beantragen. Bisher hat die Behörde die kommerzielle Nutzung der Fluggeräte grundsätzlich verboten. Nur einigen wenigen Firmen wie etwa Hollywood-Studios wurden bereits Sondergenehmigungen für Filmaufnahmen erteilt.

Transparenz bei Behördendrohnen
Parallel zum Entwurf der FAA veröffentlichte das Weiße Haus eine Direktive von Präsident Barack Obama, laut der US-Behörden offenlegen müssen, wo sie unbemannte Fluggeräte im eigenen Land einsetzen. Außerdem wird erstmals Auskunft darüber verlangt, was sie mit der Datenflut machen, die sie bei Drohnenbeobachtungsflügen gewinnen.

Gefährliche Beinahe-Crashs häufen sich
Grund für die strengen US-Regeln ist die Luftsicherheit. Bereits jetzt kommt es immer wieder zu gefährlichen Zwischenfällen, wie die FAA berichtete. Allein im zweiten Halbjahr 2014 wurden in den USA 175-mal Drohnen in den Flugverbotszonen um Flughäfen gesichtet. Zudem berichten viele US-Piloten - privat oder auf Linienflügen im Einsatz - von Beinahe-Kollisionen mit Drohnen.

Die Zwischenfälle ähneln sich meist im Hergang: Innerhalb von Sekunden tauchen die kleinen Fluggeräte auf, Zusammenstöße können - so heißt es in den Darstellungen der einzelnen Berichte - nur im letzten Moment verhindert werden. Oft passieren Drohnen das betreffende Flugzeug nur einige Meter entfernt. Viele der Zwischenfälle ereignen sich während Starts bzw. Landungen an den US-Flughäfen in New York und in Washington - teilweise in bis zu 1.000 Metern Höhe.

Störsender sollen Drohnen vom Himmel holen
Gleichzeitig läuft die Entwicklung von Abwehrsystemen zur Entdeckung und Abwehr der Miniflieger auf Hochtouren. „Es gibt technisch durchaus bereits erste Ansätze - etwa über Signalstörung für die Fernsteuerung“, so etwa Hans-Jürgen Rehm von der IBM Deutschland zur Frage bestehender Drohnenabwehrsysteme. Das Problem: Die Frequenz muss erst einmal bekannt sein; zudem können Störsender auch andere Frequenzen wie etwa den WLAN-Empfang beeinträchtigen.

Am weitesten dürften dabei bisher die USA sein, wo etwa die Firma DroneShield für Haftanstalten, Großveranstaltungen, Flughäfen und andere sensible Bereiche komplexe Anti-Drohnen-Anlagen entwickelt hat. Auch Frankreich hat nach Drohnenüberflügen von Atomanlagen seine nationale Forschungsagentur beauftragt, ein eigenes Drohnenabwehrsystem zu entwickeln.
http://orf.at/stories/2265410/2265411/
 

josef

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#35
Die Regeln in Österreich

Bewilligungspflicht für Kameradrohnen

Auch in Österreich gibt es genaue Vorgaben für den Betrieb von Drohnen. Bewilligungen für Flüge mit Drohnen sind immer dann notwendig, wenn sie nicht ausschließlich „zum Zwecke des Fluges selbst“ durchgeführt werden. Das bedeutet, wenn eine Drohne mit Kamera oder Fotoapparat ausgerüstet ist, um damit Aufnahmen zu machen, liegt eine Bewilligungspflicht vor.

Sobald eine Kamera an Bord ist oder die Drohne gewerblich genutzt wird, fällt sie in die Kategorie Unbemannte Luftfahrzeuge Klasse 1 (ULFZ Klasse 1). Je nach Gewichtsklasse und vorgesehenem Einsatzgebiet kommt es zu einer weiteren Unterteilung der Geräte in die Klassen A bis D. Die Gewichtsklassen reichen von „bis fünf Kilogramm“, „bis 25 Kilo“ und „über 25 Kilo bis 150 Kilogramm“, beim Einsatzort wird zwischen „unbebautem Gebiet“, „unbesiedeltem“, „besiedeltem“ und „dicht besiedeltem Gebiet“ unterschieden.

Drohnen unter 250 Gramm sind Spielzeug
Einzig Geräte ohne Kamera unter 250 Gramm Gewicht beziehungsweise 79 Joule Bewegungsenergie (mit einer maximalen Flughöhe von 30 Metern) sind nicht genehmigungspflichtig, sie gelten als Spielzeug. Sämtlichen ferngesteuerten Drohnenkategorien ist gemein, dass die Fluggeräte nur in Sichtweite des Piloten betrieben werden dürfen. Hier wird eine Maximalhöhe von 150 Metern und eine Distanz zum Steuernden von bis zu 500 Metern angegeben. Zudem muss per Gesetz eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

Zusatzauflagen je nach Einsatzgebiet
Je nach zugeordneter Detailkategorie richten sich dann auch die zusätzlichen Auflagen. In bebautem Gebiet etwa ist die Gefährdung Dritter naturgemäß deutlich höher als etwa auf einer Almwiese und damit auch die Anforderung an die Piloten. Je nach Einsatzgebiet verlangt die Austro Control daher eine technische Absicherung für den Fall eine Defekts - wie etwa eine Notlandeeinrichtung und eine redundante Steuerung.

Datenschutz gilt auch in der Luft
Ein Zuwiderhandeln gegen die gesetzlichen Auflagen kann mit einer Geldstrafe geahndet werden. Bild- und Tonaufnahmen unterliegen zudem auch in der Luft dem heimischen Datenschutzgesetz. Wer sein Flugmodell also dazu verwenden will, Nachbars Garten abzufilmen, macht sich ebenso strafbar, wie wenn er die Kamera über den Zaun hält, um Fotos vom Garten zu machen. Auch bei Flugaufnahmen, die auf YouTube hochgeladen werden, empfiehlt der österreichische Aero-Club für Modellflugsport, entsprechend Vorsicht walten zu lassen.
http://orf.at/stories/2265410/2265426/
 

josef

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#36
Drohnen liegen im Trend

Ferngesteuerte Luftfahrzeuge werden immer beliebter. Einsetzbar sind sie beim Film, in der Freizeit aber auch zur Überwachung
Der erste österreichische Luftfahrttag in Salzburg beschäftigt sich mit dieser Entwicklung und damit verbundenen Gefahren.

Das Geschäft mit den Drohnen ist einer der großen Hoffnungsmärkte weltweit. Im Vorjahr flossen weltweit nicht weniger als 400 Millionen Dollar an Start-Up-Unternehmen in diesem Bereich. Konzerne wie Google, Amazon oder Facebook sind ebenso mit dabei wie der amerikanische Energieriese General Electric - und auch in Österreich werden bereits Drohnen gefertigt.

Drohneneinsatz für Filmaufnahmen
Ursprünglich waren Drohnen für den militärischen Zweck gedacht, etwa für Aufklärungsflüge. Die Vereinigten Staaten hatten sie als erste, mittlerweile hat aber jede größere Armee weltweit Drohnen. Die Drohnen-Technologie ist aber längst auch auf den zivilen Sektor übergeschwappt. „Am meisten werden Drohnen in der Filmindustrie eingesetzt“, sagt Martin von AustroDrones, Alberschwende. „Mit den Drohnen sind Bilder aus großer Höhe möglich aber auch welche aus niedriger Höhe, die man aus einem Flugzeug nicht machen könnte.“

Der fliegende Hund „Airdog“
Airdog heißt beispielsweise eine zivile Drohne, die seit November auf dem Markt ist und rund 1.300 Euro kostet. Der Airdog ist gewissermaßen ein fliegender Hund, der seinem Herrchen überall hin folgt. In konstantem Abstand und auf gleicher Höhe fliegt der Airdog mit - und filmt dabei. Wer nur sich selber filmt, hat kein Problem. Schwierig wird es allerdings, wenn man mit der Drohne in die Privatsphäre anderer Menschen eingreift, sagt Raoul Fortner von der Vereinigung der Luftfahrtindustrie: „Ich glaube davor haben die Menschen auch die meiste Angst bei den Drohnen.“
Drohnennutzung klar geregelt

Rechtlich ist die Benutzung ziviler Drohnen bei uns klar geregelt: für sämtliche unbemannten Flugkörper gilt eine Höhenbeschränkung von 150 Metern über Grund. Sie dürfen nur im Sichtflug und nicht über besiedeltem Gebiet betrieben werden, die Distanz beträgt maximal 500 Meter im Umkreis. Schwerer als 150 Kilogramm sollten sie auch nicht sein, denn alles was schwerer ist oder weiter fliegt, ist pilotenscheinpflichtig, bestätigt Horst Hasenhütl von der Flugsicherung: „Alle Drohnenbetreiber, die gewerblich damit hantieren, brauchen dafür von der Austrocontrol eine dementsprechende Genehmigung.“

Außerdem ist eine Transponderpflicht für Drohnen im Gespräch, sagt Raoul Fortner: „Sobald Aufnahmen gemacht werden oder mit dem Drohnenflug eine Mission verbunden ist, also etwas beflogen oder beobachtet werden soll, ist es kein Spielzeug mehr, sondern braucht eben eine Genehmigung.“
„Rechtzeitig mögliche Risiken minimieren“
200 Drohnen sind in Österreich im Vorjahr offiziell zugelassen worden. Wer seinen ferngesteuerten Helikopter übrigens nur so zum Spaß mit einer Kamera bestückt und fliegt, dem droht eine Strafe von mehreren tausend Euro. Der Airchief des Bundesheeres, Karl Gruber, geht davon aus, dass es in ein paar Jahren hunderte Betreiber ziviler Drohnen geben wird: „Es zeichnen sich sehr viele Anwendungsgebiete für diese Geräte ab. Das heißt, die werden auch im Luftraum unterwegs sein und stellen somit ein Sicherheitsrisiko dar. Deshalb brauchen wir entsprechende behördliche Maßnahmen und Regelungen um die Situation händeln zu können.“
Einerseits brauche man für die Technik entsprechende gesetzliche Normen, andererseits, brauche man Regeln für diejenigen die mit den Drohnen hantieren, sagt Gruber. Daneben sei es vorstellbar, dass Drohnen zu terroristischen Zwecken eingesetzt werden, warnt der Airchief: „Es ist nicht schwer eine Drohne zu kaufen und sie zu bedienen, deshalb müssen wir nun rechtzeitig mit Regelungen und Gesetzen auf diesen Missbrauch reagieren - bevor er passiert.“
Text u. Bilder: http://salzburg.orf.at/news/stories/2698387/
 

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#37
Landplage Hobbydrohnen

Hobbydrohnen: Invasion der Miniflieger

Sie sind jung, dynamisch, manchmal Winzlinge: kleine Hobbydrohnen. Für die einen Shootingstars, für andere das Böse unter der Sonne

Sie kommt auf dürren Beinchen daher, mit breiten Rotorblättern oder flach wie eine Flunder – mal groß, mal klein bis winzig. Gemeint ist die Spezies des "Unmanned Aerial Vehicle" (UAV) für militärische wie auch zivile Nutzung zu Kommerz- oder Hobbyzwecken: die Drohne. "Fliegendes Auge" oder "Gerät für die Selfie-Generation" wird sie häufig auch genannt. Denn heute will scheinbar jeder ein Stück vom Himmel. Spätestens seit der Internationalen Funkausstellung IFA in Berlin, die jüngst zu Ende ging, wird klar: Drohnen sind das neue Lieblingsspielzeug technikaffiner Erwachsener. Schon für wenige Euro kann man sich einen kleinen Quadrokopter kaufen.

Die Schattenseite der sprichwörtlichen Shootingstars: Immer häufiger kommt es in der Luft zu Erfahrungen, auf die man wohl besser verzichten würde – so etwa im Fall einer Lufthansa-Maschine, der im Juli bei der Landung in Warschau ein solcher Miniflieger bedrohlich nahe kam. Um gerade einmal 100 Meter verfehlte der Passagierjet das Fluggerät.

Oder was, wenn Heroin vom Himmel fällt – wie Anfang August über einem Gefängnis im US-Bundesstaat Ohio –, Industrieunternehmen ausspioniert oder Privatleute gefilmt werden?

Ein Himmel, viele Regeln
Schätzungen zufolge gehen weltweit monatlich mehr als 300.000 Hobbydrohnen über den Ladentisch. In Europa unterliegen UAVs strengen Regeln. Unbemannte Flugkörper, die in die Kategorie Modellflugzeuge fallen, dürfen bis zu 100 Meter hoch im freien Luftraum aufsteigen und müssen bei privater Nutzung in Sichtweite des Steuerers bleiben. Das Fluggerät darf darüber hinaus nicht über Menschen oder Menschenansammlungen fliegen, Flughäfen im Radius von 1,5 Kilometern sind tabu.

Vor 2008 durften sich größere unbemannte Drohnen nur im gesperrten Luftraum bewegen, dazu gehörten beispielsweise internationale Gewässer, Wüstengebiete oder von Katastrophen betroffene Regionen. Danach schuf die EU die Rechtsgrundlage, um ein UAV von der European Aviation and Safety Agency (EASA) für die Fluggenehmigung im öffentlichen Raum zertifizieren zu lassen.

Doch "Drohnen-Unfälle werden geschehen", hieß es seitens der Kommission schon vor einigen Monaten. Die Flugsicherheitsbehörde EASA soll nun ein Regelwerk für die Nutzung ziviler Drohnen entwerfen. Mögliche Lösungen könnten technischer Natur sein. So könnte man Drohnen etwa mit Software ausstatten, die dafür sorgt, dass sie in gefährlichen Zonen erst gar nicht funktionieren. Start-ups wie DroneShield aus den USA und Dedrone im deutschen Kassel beispielsweise scannen den Himmel bereits per Mikrofon. Nimmt das System das Surren einer Drohne wahr, meldet es den Eindringling via Internet an eine App.

Schuss nach oben, Schuss nach hinten
Hessen und Thüringen testen das deutsche Drohnen-Warnsystem derzeit in Justizanstalten. Neben Unternehmen wie dem Wolfsburger Automobilentwickler Volke AG, der sich damit gegen Industriespionage wappnet, hat sich die Entwicklung bereits bis nach Kentucky, USA, herumgesprochen. Dort hatte ein Privatmann eine Drohne über seinem Grundstück gezielt abgeschossen, als diese über seiner sonnenbadenden Tochter kreiste. Da ihm ein Gericht verboten hat, weiterhin auf Drohnen zu schießen, will der Vater der 16-Jährigen nun wenigstens rechtzeitig wissen, wenn eine Drohne im Anflug ist, um ein Beweisvideo aufzunehmen.

Und die Anfragen nehmen zu, so der Geschäftsführer von Dedrone, Jörg Lamprecht, zum STANDARD. Seit Februar dieses Jahres ist er mit dem Abwehrsystem DroneTracker am Start.

Drohnenüberraschung für Merkel
Gründeten er und sein Partner Ingo Seebach im Jahr 2010 noch das Unternehmen Aibotix zur Herstellung einer Drohne für die zivile Nutzung, lässt ihn ein Vorfall gute drei Jahre später quasi zur Gegenseite wechseln: Im September 2013 wird die deutsche Kanzlerin Angela Merkel bei einer Wahlkampfveranstaltung von einer Drohne überrascht, die zwei Meter vor ihr abstürzend niedergeht. Der Vorfall geht glimpflich aus. "Doch was, wenn die Drohne mit Sprengstoff beladen gewesen wäre?"

Seitdem späht und horcht das Gerät von Dedrone in den Himmel, sammelt mithilfe zahlreicher Sensoren und einer Kamera die unterschiedlichsten Daten von Flugbewegungen, analysiert sie, schließt Fehlerquellen wie beispielsweise Vögel aus und schlägt gegebenenfalls Alarm. "Bisher ist es gesetzlich nicht geregelt, wann eine Drohne stört und vom Himmel geholt werden darf", begründet Lamprecht die auf Prävention basierende Technik.

Auch die US-Behörden beschäftigen sich längst mit dem Thema. Immerhin sind seit Mitte 2014 hunderte Zwischenfälle bei der Flugsicherheitsbehörde Federal Aviation Administration (FAA) eingegangen. Die naheliegende Überlegung: Drohnen sollen künftig miteinander kommunizieren können, um einander in der Luft auszuweichen. Zudem sollen sie Daten zu einer Kontrollstation schicken, die den Drohnenverkehr überwacht.

Gefeilt wird an einem System, das ähnlich funktionieren soll wie die Überwachungstechnik für Passagiermaschinen. Diese sind mit sogenannten ADS-B-Sendern ausgestattet: Per Funk verbreiten sie Informationen unter anderem über ihre Höhe, das Tempo und die Flugrichtung. Allein in den USA sind bis dato 650 solcher Empfangsantennen installiert, die die Funksignale an die Luftraumüberwachung weiterleiten.

Industrie "schreit nach Drohnen"
Ein solches Flugradar will die US-Raumfahrtbehörde Nasa nun auch für den Luftraum unterhalb von 150 Metern aufbauen, wenn kommerziell genutzte Drohnen heuer zugelassen werden. Dabei sollen die Kopter mit denselben Sendern ausgerüstet werden, wie sie auch in großen Maschinen stecken. Kleine Antennen auf dem Erdboden empfangen die Signale und leiten die Daten an die Fluglotsen weiter.

Der Weisheit letzter Schluss? Lamprecht zweifelt. "Auch wenn dieses System eines Tages gesetzlich vorgeschrieben werden sollte, so ist es doch ein Leichtes, sich eine Drohne selbst zusammenzubauen – die Materialien dazu sind allesamt über das Internet verfügbar."

Dabei müssten es überhaupt nicht terroristische Absichten sein, die jemanden eine Drohne bauen lässt. Oft genüge Naivität, die zu Unfällen mit mehr oder weniger fatalen Folgen führen könnte. Lamprecht: "Die Industrie – Stichwort Spionageabwehr – schreit förmlich nach Drohnen. Proportional dazu steigt die Zahl der Abwehr- beziehungsweise Frühwarnsysteme." Die Drohnen würden sich in den nächsten Jahren in den Luftraum integrieren wie der heutige Flugverkehr, so seine Prognose. Die Zahlen geben ihm recht: Die neueste Studie von MarketsandMarkets sieht für die Branche, deren Umsatz derzeit 2,2 Milliarden beträgt, bis zum Jahr 2020 ein Umsatzpotenzial von 5,5 Milliarden Dollar – wohlgemerkt: ausschließlich für zivile kleine Multikopter.

Sigrid Schamall, 15. September 2015
http://derstandard.at/2000022077671/Invasion-der-Miniflieger
 

josef

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#38
Gefährliches Spielzeug...

Drohne zerschellte neben Spaziergängern

Erst kürzlich hat der Drohnenabsturz hinter Marcel Hirscher beim Weltcup-Rennen in Madonna di Campiglio für Aufsehen gesorgt. Jetzt stürzte im Zillertal eine Drohne neben zwei Spaziergängern ab.

Anfang der Woche ging ein Ehepaar in Schwendau im Zillertal spazieren. Plötzlich kam den beiden in der Dunkelheit eine Drohne entgegen, der Pilot war weit und breit nicht in Sicht. Dieser dürfte die Kontrolle über das unbemannte Fluggerät verloren haben.

Keine Spur von Besitzer der Flugkamera
Die rund vier Kilogramm schwere Drohne kam ins Trudeln und stürzte aus circa drei Meter Höhe ab. Die Kunststoffdrohne zerschellte auf dem Boden, die Kamera lief unterdessen weiter. Das unverletzte, aber schockierte Ehepaar wollte auf den Besitzer warten, doch dieser tauchte nicht auf.

Präzedenzfall löste Diskussion aus
Für eine Debatte über Rechte und Pflichten von Drohnenbesitzern hatte zwei Tage vor Weihnachten der Absturz einer Drohne unmittelbar hinter Hirscher während eines Rennens gesorgt. Hirscher schwankte damals zwischen Empörung und Erleichterung darüber, unverletzt geblieben zu sein. Der Flugfilmer Peter Eder bezeichnete den Zwischenfall angesichts der vorgeschriebenen Prüfung für Drohne und Pilot als geradezu „unglaublich“.

Klare Vorschriften im Gesetz
Laut Luftfahrtgesetz sind Drohnen nach Größe und Gewicht in unterschiedliche Klassen eingeteilt, je nach Gefährdungspotenzial gelten entsprechende Vorschriften für die Inbetriebnahme. Eine Drohne mit einer Kamera an Bord wie im Fall von Schwendau ist auf jeden Fall bewilligungspflichtig - mehr dazu in Bewilligungspflicht für Kameradrohnen
(news.ORF.at).
http://tirol.orf.at/news/stories/2751066/
 
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