Alles zu und über Drohnen („Octocopter“)

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#41
Auch wenn ich ein großer Fan von Drohnen bin, finde ich, dass es doch schnell gefährlich werden kann, wenn so ein schweres Gerät aus 3m Höhe abstürzt. Das sollte man nicht unterschätzen. Der Vergleich mit den Skiunfällen hinkt ungemein. In einem Skigebiet weiß man normalerweise, dass man umsichtig sein muss. Ständig den Luftraum zu überwachen, weil man jederzeit mit einem Drohnenabsturz rechnen muss, das ist absurd. Auch ist die Anzahl von Skifahrern im Vergleich zu der Anzahl von Flugdrohnen in der Luft deutlich höher. :Biene:
 

josef

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#42
Wettrüsten gegen Hobbydrohnen

Waffenlieferung bis in Gefängniszelle

Drohnen für den Privatgebrauch sind nicht nur unterhaltsamer Freizeitspaß - auch die böswillige Nutzung der fernsteuerbaren Flugobjekte steigt. Dabei geht es nicht nur um Luftaufnahmen: Mit modifizierten, handelsüblichen Drohnen können IT-Systeme gehackt oder Waffen in Gefängniszellen geliefert werden. Auch der Einsatz als fliegende Bomben ist möglich, wie etwa in der Ukraine geschehen. Bei der Abwehr etwa mit Fangnetzen oder bei Abschuss bleibt die Frage, wie mit dieser Gefahr über bewohntem Gebiet umgegangen werden soll.

Noch keine Regelung in Österreich
Eine Drohne, bepackt mit Sprengstoff, auf dem Weg in ein vollbesetztes Stadion - das ist wohl ein Alptraum für Sicherheitsbehörden. Selbst für den Privatgebrauch konzipierte Drohnen sind mittlerweile leistungsfähig genug, um für Angriffe genutzt zu werden.

Das Gefahrenpotenzial durch bösartig genutzte Drohnen ist laut Sicherheitsfirmen beachtlich: Der Bogen reicht von Industriespionage über den Schmuggel von Waffen, Drogen oder anderen verbotenen Gegenständen in Gefängnisse bis hin zu Terrorangriffen etwa mit Giftgas oder mit einer Bombe. Dabei könnten kommerziell erhältliche Drohnen, entsprechend modifiziert, auch in größeren Gruppen zusammengefasst werden und etwa als kleine Armee autonom agieren, sagt Friederike Nielsen von Dedrone, einem Anbieter von Drohnenabwehrsystemen.

Ein Terrorangriff mittels Drohnen sei bisher noch nicht offiziell bekannt, so Nielsen gegenüber ORF.at. Dass Gegenstände in Gefängnisse geschmuggelt werden, sei aber mittlerweile fast alltäglich. Ebenso würden Drohnen immer öfter als fliegende Paparazzi in höher gelegenen Stockwerken von Hotels eingesetzt werden, ebenso zum Auskundschaften von Grundstücken oder für Betriebsspionage, zum Beispiel bei Autoherstellern, die gerade ihre Prototypen präsentieren.

Drohnen als WLAN-Knotenpunkt
Dabei beschränkt sich das Ausspionieren nicht auf Bilder oder Videos. Drohnen könnten auch direkt Daten und E-Mails abziehen, skizziert Nielsen weitere Möglichkeiten. So könnte eine entsprechend modifizierte Drohne sich in ein Firmennetzwerk einklinken, etwa als WLAN-Zugangspunkt, über den dann die diversen Daten von Mitarbeitern geleitet werden und vom Angreifer entsprechend abgegriffen werden können.

Zwar sind einige dieser Szenarien etwa auch mit Autos möglich, und auch hier können die Hersteller nur wenig gegen eine böswillige Nutzung unternehmen. Allerdings seien halbwegs leistungsfähige Drohnen, die ein paar Kilo transportieren können, bereits relativ günstig zu haben, so Nielsen. Die Reichweite bzw. Einsatzmöglichkeit etwa in den obersten Stockwerken eines Hochhauses oder direkt über einem Stadium erhöhen das Gefahrenpotenzial noch zusätzlich.

Fangnetze bis hin zu Jammern und Abschuss
Die Gegenmaßnahmen sind zahlreich. Dedrone etwa bietet Erkennungssysteme an, die mit Hilfe verschiedener Sensoren Drohnen möglichst frühzeitig erkennen sollen. Der Anbieter hat auch Kunden in Österreich, Namen will das Unternehmen aber keine nennen. Die Kunden würden lieber anonym bleiben, so Nielsen.

Tatsächlich abgewehrt werden können Drohnen dann unter anderem mit Fangnetzen, die entweder von Bodenstationen oder von Abfangdrohnen abgeschossen werden. Will man den Ursprung der Drohne kennen, ist es allerdings kontraproduktiv, die Drohne vom Himmel zu holen, stattdessen muss sie verfolgt werden. In einem Hotel etwa reicht es mitunter auch, die Jalousien herunterzulassen, damit eine Paparazzi-Drohne wirkungslos wird. Zudem können Gebiete mittels Geofancing per Software für Drohnen nicht überfliegbar gemacht werden.

Mit einem Jammer, der Funksignale stört, können schließlich die Systeme der Drohne derart gestört werden, dass sie nicht mehr weiterfliegen kann. Dabei steigt allerdings das Risiko, dass eine Drohne etwa mangels integrierter Sicherheitssysteme abstürzt. Im Extremfall kann eine Drohne auch abgeschossen werden, was etwa im Fall einer mitgeführten Bombe je nach Lage allerdings kontraproduktiv sein kann. Selbst ohne Bombe können zudem Teile von abgeschossenen Drohnen Menschen auf dem Boden erst recht gefährden.

Innenministerium lässt zu Drohnen forschen
Eine offizielle Regelung, wie mit derartigen Gefahrenlagen umgegangen wird, gibt es in Österreich derzeit nicht. Im Innenministerium beschäftigt sich laut Sprecher Karl-Heinz Grundböck im Moment ein Forschungsprojekt mit der Materie. Das Justizministerium wollte unter Verweis auf die Sicherheit gegenüber ORF.at nicht sagen, ob und wenn ja welche Systeme zur Abwehr von Drohnen im Justizbereich eingesetzt werden.

Vonseiten des Verteidigungsministeriums hieß es gegenüber ORF.at, dass das Bundesheer über ein Fliegerabwehrsystem verfügt, mit dem das Abfangen von militärischen Drohnen geübt werde. Diese Fähigkeiten der Fliegerabwehr sollen laut Heer auch auf zivile Drohnen ausgeweitet werden. Dazu seien einige Projekte in Planung. Im Falle einer terroristischen Bedrohung könne das Bundesheer auf Basis entsprechender Anforderungen durch das Innenministerium tätig werden. Wie genau das aussehen kann und wie weit man dabei gehen würde, etwa bis zum Abschuss, wollte kein Ministerium gegenüber ORF.at darlegen.

In der Ukraine seien im Bürgerkrieg bereits Drohnen mit Sprengstoff eingesetzt worden, erzählt Nielsen, um 500 Euro gebe es schon halbwegs leistungsfähige Geräte. Mit Drohnen um rund 1.000 Euro könne man bereits eine kleine Armee starten. Derzeit sei der europäische Luftraum „noch ein wenig wie der Wilde Westen“. Derzeit habe jedes Land seine eigene Regelung für Drohnen, so die Austro Control gegenüber ORF.at.

Ausarbeitung von EU-weiten Regularien
Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) arbeitet an Regularien für Drohnen, etwa ein verpflichtendes System, damit diese festgelegte Flugverbotszonen nicht überfliegen können. Doch diese Systeme könnten von Angreifern auch überlistet werden, abhängig von der Komplexität der Drohnen. Es sei alleine eine Frage des technischen Aufwands, so der Geschäftsführer des österreichischen Drohnenherstellers Schiebel, Hannes Hecher, gegenüber ORF.at.

Für seinen unbemannten Helikopter hat Schiebel laut Hecher zahlreiche Sicherheitsschranken eingezogen. So können die Geräte nur mit einer ganz dezidierten Bodenstation betrieben werden, die Kommunikation ist verschlüsselt, wobei die Codes ständig gewechselt werden. Auch Funkstörungen sollen die Geräte nicht beirren können, deren Systeme zudem redundant ausgelegt sind.

Die Schiebel-Geräte, die in der Ukraine zur Überwachung des Waffenstillstands eingesetzt sind, würden fast täglich mit Jammern angegriffen, so Hecher. Der Hersteller habe der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) vor deren Einsatz beweisen müssen, dass derartige Angriffe die Geräte nicht stören können, sagt Hecher. Schiebel hat Hard- und Software für seine Geräte komplett selbst entwickelt. Im Gegensatz zu den vielen mittlerweile erhältlichen Drohnen mit Bauteilen von der Stange hält Schiebel seine Geräte für nicht hackbar.


Nadja Igler, ORF.at
http://orf.at/stories/2342443/2342025/
 

josef

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#43
Justizanstalten rüsten sich vermehrt gegen Drohnen

Gefängnisse rüsten sich gegen Drohnen

Justizanstalten rüsten sich vermehrt gegen Drohnen, denn diese könnten Drogen, Waffen oder Ähnliches in Gefängnisse bringen. In der Klagenfurter Justizanstalt wurden deshalb bereits über einem Teil des Hofs Netze aus dünnem Stahl gespannt.

Nicht nur in den USA sind kleine, ferngesteuerte Drohnen über Gefängnissen ein großes Thema. Es wird weltweit in Vollzugsdirektionen diskutiert. Die Schweiz ist Vorreiter in der Abwehr der Fluggeräte, die aus einem Häftling einen bewaffneten Häftling machen können. Dafür gibt es elektronische Alarmsysteme, sogenannte Drohnentracker, und selbst mit Greifvögeln, die die Fluggeräte vom Himmel holen sollen, wird experimentiert.

Drohnenabwehr auf Österreichisch - ein Netz
Die österreichische Version ist günstiger und unkomplizierter - und heißt Netz. In der Klagenfurter Justizanstalt wurden dünne Stahlseile über die Innenhöfe gespannt, damit sich Drohnen verfangen, wenn sie zu tief fliegen. Ein Päckchen Kokain etwa könnte aber problemlos von oben abgeworfen werden und würde durch das weitmaschige Netz fallen.

Die Stahlseile sollen auch gegen Tauben schützen. Für Andreas Kleewein vom BirdLife nicht ganz unproblematisch: „Für die Vogelwelt können Netze und gespannte Drähte ein großes Problem werden. Es kann zu einem Anprall kommen, die Vögel fliegen hinein und verenden qualvoll darin.“

Keine Antwort „aus Sicherheitsgründen“
Der ORF Kärnten fragte sowohl im Justizministerium als auch bei der Generaldirektion für Strafvollzug mehrmals schriftlich nach, um zu erfahren, wie die weitere Drohnenabwehr über den heimischen Gefängnissen aussehen werde. Man verwies darauf, dass man zu Sicherheitsfragen aus Sicherheitsgründen nichts sagen könne.
http://kaernten.orf.at/news/stories/2776130/
 

josef

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#44
Kärnten: Drohne gefährdete Rettungshubschrauber

Drohne gefährdete Rettungshubschrauber

Ein Rettungshubschrauber mit einer schwer verletzten Person an Bord hat am Montag nur knapp einer Drohne ausweichen können, die ihm in 1.600 Meter Höhe zu nahe kam.

Montagmittag war der ÖAMTC-Hubschrauber C7 mit einer schwer verletzten Person ins Klinikum Klagenfurt unterwegs. Am östlichen Ende des Lesachtales näherte sich im Bereich Kötschach-Mauthen in einer Seehöhe von circa 1.600 Metern plötzlich von unten kommend eine rote Drohne.

Der Hubschrauberpilot konnte nur durch rechtzeitiges Ausweichen eine Kollision mit dem Flugobjekt verhindern. Die bisherigen Ermittlungen verliefen negativ. Die Polizeiinspektion Kötschach-Mauthen bittet unter 059133/2212 um Hinweise aus der Bevölkerung.

Nur bis 150 Meter Höhe
Drohnen dürfen bisher nur mit Sichtkontakt und in einer Höhe von bis zu 150 Metern betrieben werden. Fliegen ohne Sichtkontakt in größerer Höhe bedingt einen Pilotenschein und ist laut Austro Control derzeit nur in Erprobung. Spielzeugdrohnen brauchen keine Bewilligung, dürfen aber nur 250 Gramm leicht sein und bis maximal 30 Meter in die Höhe fliegen.
http://kaernten.orf.at/news/stories/2791212/
 

josef

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#45
Drohnen der Firma Schiebel sollen in der Landwirtschaft eingesetzt werden

Drohnen sollen Landwirtschaft revolutionieren

Die Drohnen der Firma Schiebel aus Wr. Neustadt sind weltweit im Einsatz, z.B. bei der Rettung von Flüchtlingen im Mittelmeer. Das Potenzial ist noch nicht ausgeschöpft. Nun testet man neue Nutzungsmöglichkeiten, etwa im Agrarbereich.

Wenn die „Phoenix“ im Mittelmeer in See sticht, um Schiffbrüchige zu retten, hat sie Hightech aus Niederösterreich mit an Bord. Seit drei Jahren unterstützt der Camcopter S-100 von Schiebel Elektronische Geräte die Crew, in Seenot geratene Bootsflüchtlinge aufzuspüren und vor dem Ertrinken zu retten. Mehr als 30.000 Flüchtlinge konnten dadurch gerettet werden.

Für Eigentümer Hans Georg Schiebel hat das System einen klaren Vorteil: „Wenn sie auf einem Schiff sitzen, selbst wenn sie ganz nach oben auf einen Mast klettern, sehen sie vielleicht zehn, 15 Kilometer weit. Mit dem Camcopter sehen sie mehrere hundert Kilometer weit, weil sie 2.000 Meter hoch fliegen.“ Außerdem gibt es Kameras, die das Wärmebild eines Flüchtlingsbootes auf sehr weite Entfernung erkennen können.

Luftfahrtbehörde prüft generelle Zulassung
In der Ostukraine überwachen die Drohnen wiederum die Einhaltung des Waffenstillstandsabkommens im Rahmen der OSZE-Beobachtermission. Mehr als 300 Camcopter wurden bereits verkauft. Geflogen werden darf derzeit aber nur über unbesiedeltem Gebiet. Im nächsten Schritt hofft man deshalb auf die Flugzulassung durch die Europäische Luftfahrtbehörde EASA für den gesamten Luftraum. Die Genehmigung ist für kommendes Jahr geplant.

Dass die Drohnen auch militärisch mit Waffen aufgerüstet werden können, schließt das Unternehmen aus. „Der Camcopter ist kein Militärgut. Wir haben keine Bewaffnung und wir unterstützen auch keine Bewaffnung“, stellt Geschäftsführer Hannes Hecher klar.

Drohnen erkennen Schädlinge aus der Luft
Viel mehr Potenzial liege ohnehin in der zivilen Luftfahrt, etwa in der Landwirtschaft. Durch spezielle Sensoren könne die Drohne etwa feststellen, „ob das Feld in einem Bereich unterbewässert, in einem anderen Bereich überbewässert ist“, sagt Hecher. Außerdem kann ein Befall von Schädlingen nachgewiesen werden. Der Landwirt kann damit Spritzmittel genauer einsetzen und spart Geld. Der Boden wird wiederum weniger belastet.

Bei Verkehrsunfällen können sich die Einsatzkräfte wiederum ein schnelleres Bild am Unfallort machen. Die Grenzüberwachung könnte, anstatt wie früher durch das Bundesheer, ebenfalls von unbemannten Flugobjekten übernommen werden.

Zukunftsforscher: „Kein Ersatz für Paketzusteller“
Dass Drohnen jedoch in Kürze auch Pakete zustellen, bezweifelt Zukunftsforscher Harry Gatterer: „Da gibt es sehr viel Widerstand seitens der Gesellschaft. Ängste vor dem Kontrollverlust. Weil was passiert mit diesen Drohnen, fliegen die über mein Grundstück, wo können die überhaupt hinfliegen.“

Gleichzeitig sind die Vorteile durch solch ein System für den Kunden derzeit nicht absehbar, erklärt Gatterer: „Warum soll mir das Paket mehr bringen, wenn es mir eine Drohe bringt, davon habe ich als Kunde nicht viel.“
http://noe.orf.at/news/stories/2822003/

Link zur Firma Schiebel
 

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josef

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#46
Wenn einem die Drohne auf den Kopf fällt

In Österreich wurden 2016 mehr als 40.000 Drohnen verkauft, aber nur wenige Piloten kennen ihre Rechte und Pflichten: Sieben Fragen und Antworten zum Thema

Wien – Atemberaubende Luftaufnahmen in Filmen, Überprüfungsflüge in der Landwirtschaft oder Hochzeitsvideos aus der Vogelperspektive: Drohnen werden immer häufiger im Gewerbe wie auch im Privatbereich eingesetzt. Insgesamt gingen allein im vergangenen Jahr 40.000 Stück über Österreichs Ladentische.

Mit unbemannten Flugobjekten werden im Luftraum aber auch neue Risikofaktoren wie Abstürze oder Zusammenstöße geschaffen. Rein technisch können handelsübliche Drohnen eine Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h und eine Flughöhe von über 1.000 Metern erreichen. Bisher gab es hierzulande keine schwerwiegenden Unfälle mit Drohnen, zu einigen Beinahe-Unfällen – wie jenem mit Skistar Marcel Hirscher in Italien – kam es dennoch.

Kaum Wissen vorhanden
Viele Piloten, allen voran jene im Amateurbereich, wissen nicht über ihre Rechte und Pflichten Bescheid, wie eine Studie des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KFV) ergeben hat. 40 Prozent der Befragten gaben an, gar nichts über die rechtlichen Aspekte der Drohnennutzung zu wissen. "Jeder zehnte Drohnenbesitzer weiß nicht, ob seine eigene Drohne genehmigungspflichtig ist", sagt Othmar Thann, Direktor des KGV.

Die Austro Control, die Genehmigungen für unbemannte Flugobjekte vergibt, fordert mehr Aufklärung und europaweite Regelungen zur Drohnennutzung. Versicherungsträger entpuppen sich als Profiteure des Hypes: Wie auch bei einem Auto, gilt für viele Drohnen eine Versicherungspflicht.

Sieben Fragen und Antworten zur Drohnennutzung in Österreich:
Frage: Ist jede Drohne genehmigungspflichtig?


Antwort: Nein, nur wenn sie 79 Joule Bewegungsenergie überschreitet oder für einen anderen Zweck als den Flug selbst verwendet wird. Ist an der Drohne zum Beispiel eine Kamera befestigt, die nicht dem Zweck des Fluges dient, benötigt sie eine Betriebsbewilligung. Wird das Fluggerät in einer größeren Entfernung als 500 Meter oder für gewerbliche Zwecke eingesetzt, ist es ebenso genehmigungspflichtig. Drohnen unter 250 Gramm gelten in Österreich als Spielzeug.


Frage: Dürfen Spielzeugdrohnen überall eingesetzt werden?


Antwort: Nein. Mit Spielzeugdrohnen darf eine Flughöhe von 30 Metern nicht überschritten werden. Piloten dürfen am Privatgrund fliegen oder – mit einer Genehmigung der Besitzer – auch über fremden Grundstücken. Datenschutzbestimmungen müssen dabei eingehalten werden: Personen und Privateigentum dürfen nur nach Einverständnis gefilmt werden. Die Drohnen müssen sich außerdem immer in Sichtweite des Piloten befinden. Zusätzlich gibt es Sonderbestimmungen für Flüge über Militäreinrichtungen, dicht bebauten Gebieten und Flughäfen.


Frage:
Muss eine Drohne, die mehr als 250 Gramm wiegt, angemeldet werden?

Antwort: Nicht unbedingt. Wenn sie 79 Joule Bewegungsenergie überschreitet, wird eine Drohne vom Flugmodell zum unbemannten Flugobjekt. Diesen Wert erreicht eine Drohne bei der maximalen Flughöhe von 30 Metern bei rund 250 Gramm Eigengewicht, heißt es bei Austro Control. Jene Drohnen, die diesen Wert überschreiten, müssen bei Austro Control genehmigt werden. Seit der Luftfahrtgesetznovelle vor drei Jahren wurden rund 3.000 Anträge gestellt, davon wurden 2.400 bewilligt. Piloten müssen technische Details über die Drohne angeben sowie Information über das Gebiet, über dem sie fliegen möchten. Außerdem müssen Piloten älter als 16 Jahre alt sein und eine Versicherung für die Drohne abgeschlossen haben. Die Genehmigung kostet rund 300 Euro.


Frage:
Bewilligungspflichtige Drohnen benötigen eine eigene Versicherung?

Antwort: Ja. Die meisten Haftpflichtversicherungen decken zwar Flugmodelle bis fünf Kilogramm ab, das trifft aber nicht auf alle Drohnen zu: Sobald eine eingebaute Kamera Bilder aufnehmen kann, werden sie zu unbemannten Flugobjekten und müssen extra versichert werden. Bisher gab es in Österreich noch keine schwerwiegenden Unfälle mit Drohnen, sagt Hartwig Löger, Vorstandsvorsitzender der Uniqa Österreich.


Frage: Müssen Verkäufer Piloten auf die Versicherungs- und Meldepflicht hinweisen?


Antwort: Nein, Käufer müssen sich selbst darüber informieren. Das liegt daran, dass viele Drohnen über Onlineshops bestellt werden und es bisher keine einheitlichen europäischen Regelungen über die Benutzung von Drohnen gibt.


Frage: Dürfen Piloten mit einer Genehmigung überall fliegen?


Antwort: Nein. Piloten dürfen zum Beispiel keine Luftaufnahmen bei öffentlichen Veranstaltungen machen. Dafür sind Sondergenehmigungen notwendig, die üblicherweise nicht an Privatpersonen vergeben werden. Auch bewilligte Drohnen dürfen nicht höher als 150 Meter fliegen.


Frage: Was passiert bei einem Unfall oder Zusammenstoß?


Antwort: Bei Spielzeugdrohnen liegt die Haftung beim Piloten. So auch bei bewilligungspflichtigen Drohnen. Entstandene Schäden werden nach den jeweiligen Bedingungen der Versicherung abgewickelt. Für den sachgemäßen Gebrauch ist der Pilot zuständig. Genehmigte Drohnen erhalten eine Art Nummerntafel, die Aufklärung über die Zulassungen gibt. Wer ohne Genehmigung mit einer Drohne fliegt, muss mit einer Strafe von bis zu 22.000 Euro rechnen. (lauf, 19.5.2017)
http://derstandard.at/2000057941652/Wenn-einem-die-Drohne-auf-den-Kopf-faellt

 

josef

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#47

Drohne beliefert erstmals Salzburger Almhütte
In Salzburg wurde am Sonntag eine Drohne zur Versorgung von Almhütten getestet. Die Naturfreunde wollen die Technologie zukünftig häufiger einsetzen, als umwelt- und kostenschonende Alternative zu Hubschraubertransporten.

Die Fluggeräte sind speziell für den Transport von Lasten bis zu 100 Kilo konzipiert. Drei mal drei Meter groß ist die Drohne der aus Lettland stammenden Konstrukteure. Sie fliegt mit bis zu 120 km/h und erreicht Flughöhen bis zu 1.000 Metern.


ORF
Die Drohne auf dem Weg zur Pinzgauer Hütte

Drohne könnte Hubschraubertransporte ablösen
Vorgestellt wurde das Fluggerät am Wochenende auf der Pinzgauer Hütte in Piesendorf (Pinzgau). In den Augen der Salzburger Naturfreunde hat diese Form der Elektrotechnologie Zukunft, sagt der Salzburger Vorsitzende Helmut Schwarzenberger: „Es ist aus dem Grund interessant, weil wir mehrere Hütten in Salzburg haben, darunter auch eine hochalpine Hütte, wo wir ständig Versorgungsflüge mit dem Hubschrauber machen müssen.“


ORF
Bis zu 100 Kilogramm kann die Drohne befördern

Sollte die Technologie so weiterreifen wie bei dieser Drohne, sagt Schwarzenberger, sei es durchaus möglich, die Versorgung irgendwann auf Drohnenflüge umzustellen.

Akkuladezeit zeigt Grenzen auf
In Zukunft könnte die Drohne vollautomatisiert mittels GPS die Hütten beliefern. Bis zur Serienreife könnten allerdings noch einige Jahre vergehen. Größte Herausforderung ist momentan die Batterie - die hält nämlich nur rund 20 Minuten.

Publiziert am 21.08.2017
http://salzburg.orf.at/news/stories/2861539/
 

josef

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#48
...und nun bei der "mittäglichen Durchsicht" der neuesten Meldungen entdeckt:

Drohne filmte Badegäste im FKK-Bereich
Zu 33 gravierenden oder meldepflichtigen Vorfällen ist es in diesem Jahr in Wiener Bädern gekommen. Erstmals gab es auch Kameradrohnenflüge über Badebereiche. Die Wiener Bäder können nur schwer gegen die Drohnen vorgehen.

Die Wiener Bäder setzen seit dem Vorjahr „First Responder“ ein. Die speziell geschulten Bademeister sollen vor allem sexuelle Übergriffe verhindern. Heuer gab es bisher 33 dokumentierte Vorfälle in Wiener Bädern (2016 waren es in der Saison 31).

Elfmal kam es zu einer Körperverletzung oder versuchter Körperverletzung. Neun Fälle von Beleidigung, Drohung und Nötigung wurden verzeichnet. „Es gab vier sexuelle Belästigungen mit Berührung der Frauen, dreimal wurden Frauen unerlaubt fotografiert, einmal wurde unerlaubt ins Damensonnenbad geschaut“, sagte Bädersprecher Martin Kotinsky. Und es gab heuer auch erstmals Zwischenfälle mit Drohnen - über FKK- oder Sonnenbadebereichen.

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Bädersprecher Martin Kotinsky über den Drohnenflug


ORF
Ein Drohnenvorfall ereignete sich im FKK-Bereich des Gänsehäufels

„Drohne flog gegen Baum und ist abgestürzt“
Ein solcher Fall ereignete sich über dem FKK-Bereich im Gänsehäufel. „Die Drohne flog dann gegen einen Baum und ist abgestürzt. Die Besitzer kamen mit dem Tretboot, um die Drohne abzuholen“, sagte Kotinsky. Die Besitzer wurden angezeigt. Auch im Krapfenwaldlbad wurden laut „Presse“ drei Drohnenflüge (vermutlich vom gleichen Besitzer) über dem Sonnenbadebereich vermerkt. „Die haben wir nicht erwischt“, so Kotinsky.

Die Badegäste seien verständlicherweise in Aufruhr, wenn sie gefilmt würden, so der Sprecher. Die Wiener Bäder könnten nur schwer gegen die Fluggeräte vorgehen. „Wir prüfen, was wir überhaupt tun können“, wird Kotinsky in der Zeitung zitiert. Es gebe Fangnetze, die entweder mit Abfangdrohnen oder mit einer Pistole hinaufgeschossen würden. Aber deren Anschaffung koste mehrere tausend Euro und es bedürfe großer Treffsicherheit. Störsender seien auch eine (teure) Möglichkeit, aber dann würden die Drohnen vom Himmel fallen – und das sei gefährlich.

Links:
Publiziert am 22.08.2017
http://wien.orf.at/news/stories/2861655/
 

josef

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#49
Lösungsvorschlag zu Vorbericht:

Ausrüstung der Freibäder mit 2 cm FlAK (65/68), davon wurden ja hunderte Stück vom ÖBH ausgemustert (vielleicht gibt es in irgendwelchen Depots noch Restbestände) und Ausbildung der "Badewaschln" zur Geschützbedienung... :D:D:D


2-cm-Maschinenkanone
Die 20-mm-Maschinenkanone (20 mm FlAK 65/68) ist ein luftgekühltes, vollautomatisches Geschütz mit sehr hoher Schussfolge. Von einer Lafette aus eingesetzt, fand sie bis 2005 in den Jägerverbänden des Bundesheeres Verwendung. Die Infanteristen setzten sie vorwiegend zur Bekämpfung von Zielen am Boden ein.http://www.bundesheer.at/waffen/waf_2cm.shtml


Technische Daten
Gewicht (feuerbereit):
405 kg
Einsatzschussweite: leicht gepanzerte Ziele 1.000 m, ungepanzerte Ziele 2.000 m
Feuergeschwindigkeit: ca. 1.000 Schuss/min.
Munitionszuführung:
Trommelmagazin: 50 Schuss oder Stangenmagazin: 8 Schuss

Foto: Bundesheer - frei Verfügbar
 
Zuletzt bearbeitet:
#52
Das geht viel einfacher: Störsender, und sie kommen runter.
Wer haftet dann für Schäden? Der Störsenderbetreiber? Gilt genauso fürs herunterschiessen. Und als nächstes schießt ihr dann auf Autos die euch zu oft vorbeifahren... o_O

Exekutive und Judikative sind aus guten Grund nicht in den Händen von solch Dummbatzen wie euch...

Ich geb dir mal folgendes Scenario: Copter fliegt über Grundstück, Dummbatz zückt Schrottflinte und holt sie runter. Freut sich wie Hulle und postet Trophäenfoto bei Fratzenbuch.

Gleichzeitig stirbt eine Frau nicht weit enfernt an Herzversagen, hinterlässt 3 Kinder. Der rettende Defilibrator, der per Copter angefordert war, kam nicht...

Grund warum der Copter abgeschossen wurde? Der Dummbatz wollte nicht das jemand seine "Altreifensammlung" im Hinterhof filmt...
 
Zuletzt bearbeitet:

Geist

Worte im Dunkel
Mitarbeiter
#53
Wer haftet dann für Schäden? Der Störsenderbetreiber? Gilt genauso fürs herunterschiessen. Und als nächstes schießt ihr dann auf Autos die euch zu oft vorbeifahren... o_O

Exekutive und Judikative sind aus guten Grund nicht in den Händen von solch Dummbatzen wie euch...

Ich geb dir mal folgendes Scenario: Copter fliegt über Grundstück, Dummbatz zückt Schrottflinte und holt sie runter. Freut sich wie Hulle und postet Trophäenfoto bei Fratzenbuch.

Gleichzeitig stirbt eine Frau nicht weit enfernt an Herzversagen, hinterlässt 3 Kinder. Der rettende Defilibrator, der per Copter angefordert war, kam nicht...

Grund warum der Copter abgeschossen wurde? Der Dummbatz wollte nicht das jemand seine "Altreifensammlung" im Hinterhof filmt...
Na, da ist wohl jemand drohnophil? :D
Für deine Pro-Drohne-Argumentation hättest du dir trotzdem ein Argument aussuchen sollen, das etwas stichhaltiger ist. Die Defi-Drohne ist erst in der Erprobungsphase. Sollte sie jemals einsatzfähig werden, muss sie sowieso mit Folgetonhorn ausgestattet sein. Und wer schießt schon auf eine Drohne, die mit aufgemaltem rotem Kreuz und lautem Tatütata über Altreifenhinterhöfe fliegt .. das wäre ja das gleiche, als würde man auf Autos mit Folgetonhorn schießen, die einem zu oft vorbeifahren. Macht ja auch keiner.
 

josef

Administrator
Mitarbeiter
#54
Exekutive und Judikative sind aus guten Grund nicht in den Händen von solch Dummbatzen wie euch...

Ich geb dir mal folgendes Scenario: Copter fliegt über Grundstück, Dummbatz zückt Schrottflinte und holt sie runter. Freut sich wie Hulle und postet Trophäenfoto bei Fratzenbuch...
Oh...,
besten Dank für die Dummbatzen :rolleyes:

Traurig, wenn man Satire und Realität nicht unterscheiden kann :p
 

Varga

Mann aus den Bergen
Mitarbeiter
#55
@Michael aus G:
Exekutive und Judikative sind aus guten Grund nicht in den Händen von solch Dummbatzen wie euch...
Dummbatzen:
"Umgangssprachliche Bezeichnung für einen dummen Menschen, der neben der Spurliegt und mit seiner Denkweise nichts auf die Reihe kriegt. Er verkörpert eben eine große Menge/Batzen an Dummheit."

Michael, Ich glaube kaum, dass du diesen Satz gesagt hättest, wenn wir uns an einem Tisch gegenüber gesessen hätten. Solltest du ihn nicht korrigieren, werde ich entsprechende Massnahmen ergreifen. Solche einfältige Sprüche lasse ich nicht so ohne weiteres auf mir sitzen.

Gruss
Varga

NB: Zum eigentlichen Thema schreibe ich heute Abend noch etwas.
 

Varga

Mann aus den Bergen
Mitarbeiter
#56
Mein Erlebnis mit einer Drohne in kurzen Worten:

Ich bin im allein im Flugzeug im Landeanflug auf die Landepiste ca. 100 Meter vom Aufsetzpunkt entfernt, als es irgendwo rechts am Flugzeug einen Knall gibt. Die Steuerung ist ok, auch der Motor läuft normal, und ich beschliesse zu landen.

Auf dem Abstellplatz entdecke ich eine Beule und ein Loch am Flügel, und ein Teil, was in der Lüftungsöffnung steckt. Zugleich sehe ich, wie jemand auf der Piste herumläuft und etwas aufsammelt. Ich hole mir Hilfe in der Werkstatt, und wir gehen dem ca. 30-jährigen Mann entgegen, und stellen ihn, der, für ihn dummerweise, sein Auto in der Nähe vom Flugzeugabstellplatz parkiert hat. Wir alarmieren die Polizei, und das Bundesamt für Zivilluftfahrt, die. die Untersuchungen vornehmen.

Was kommt auf den Verursacher zu: Eine Anklage von Gefährdung/Störung des Luftverkehrs, und Gefährdung von Menschenleben, Kosten der Reparatur, Entschädigung für den Nutzungsausfall vom Flugzeug. Happig. Zum Glück ist der Herr nicht verheiratet.

Karte von Drohnenflugverbotsgebieten:

https://map.geo.admin.ch/?layers=ch...,0.6,0.75,0.75&X=208000.00&Y=631500.00&zoom=1



Hier ein "störender" Luftraumbenützer, den ich gleich selbst nach Hause gebracht habe
HB-LNN.JPG

Gruss
Varga
 

josef

Administrator
Mitarbeiter
#57
Hier ein störender Luftraumbenützer, den ich gleich selbst nach Hause gebracht habe...
Hallo Werner,
und kann man deinen "Abschuss" einer genaueren "Spezies" (-> Bezeichnung) zuordnen? Wobei mir schon klar ist, dass es sich weder um eine Amsel, Blaumeise oder Sperling handelte...;)
Wie hoch war das Gefährdungspotential durch die Beschädigung an der Tragfläche?

lg
josef
 
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Varga

Mann aus den Bergen
Mitarbeiter
#58
Vermutlich Bartgeier/ Lämmergeier.
Die Cessna t303 Crusader hat nach rechts gezogen, was man ausgleichen konnte. Mit der Trimmung und der Motorleistung. Natürlich sind wir langsamer geflogen, um die evt. beschädigte Struktur nicht zu stark zu belasten. War zum Glück nur ein Blechschaden, wie es sich am Boden herausstellte. Bei der Flugsicherung haben wir auch einen Notfall angemeldet.

Gruss
Varga
 
#60
Die Defi-Drohne ist erst in der Erprobungsphase. Sollte sie jemals einsatzfähig werden, muss sie sowieso mit Folgetonhorn ausgestattet sein. Und wer schießt schon auf eine Drohne, die mit aufgemaltem rotem Kreuz und lautem Tatütata über Altreifenhinterhöfe fliegt ..
Du hast die Rundumleuchte vergessen zu erwähnen... und der Typ der vor dem Teil mit einer roten Fahne herlaufen muss...

Traurig, wenn man Satire und Realität nicht unterscheiden kann :p
Tja, da weist du ja jetzt wie mir es oft geht. (siehe eins drüber)
 
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