Zu Berger
Hallo Indy,
Zu Gottlob Berger: (Kurze Auszüge aus den Nürnberger Protokollen):
„... Mehr als 1500 Gefangene, 25 Maschinengewehre von tschechischen Angreifern und eine große Zahl anderer Waffenund Ausrüstung sind neben großen Verlusten an Toten und Verwundeten auf der Feindseite das Ergebnis des ersten Abschnittes seiner Tätigkeit.« - Das Wort »Feindseite« wurde ersetzt mit »Seite der tschechischen Terroristen«. In seinem Hauptquartier, im Schloß bei Donndorf, war Henlein in enger Fühlungnahme mit Admiral Ca-
naris, der Abwehrabteilung des OKW, sowie mit der SS und der SA. Der Verbindungsoffizier zwischen der SS und Henlein war SS-Oberführer Gottlob Berger. Ich lege nun Dokument 3036-PS, US-102 dem Gerichtshof vor. Es ist dies eine eidesstattliche Erklärung von Gottlob Berger. Hierzu möchte ich bemerken, daß sie unserer Ansicht nach einen ganz anderen
Beweiswert erbringt als die eidesstattlichen Erklärungen Schuschniggs, die vom Gerichtshof als Beweis nicht zugelassen wurden. Schuschnigg war, wie wir wissen, neutral, österreichischer Nicht-Nazi und kein Mitglied dieser Verschwörung, und ich kann wohl
verstehen, daß der Gerichtshof aus diesen Gründen seine eidesstattlichen Erklärungen als Beweismaterial nicht angenommen hat. Dieser Mann jedoch war ein Nazi. Er diente dieser Verschwörung. Er hat diese eidesstattliche Erklärung abgegeben. Wir glauben, daß
diese eidesstattliche Erklärung Beweiskraft hat und vom Gerichtshof zugelassen werden sollte, gemäß den...“
[Quelle: Der Nürnberger Prozeß: Elfter Tag. Montag, 3. Dezember 1945, S. 92 ff. Digitale Bibliothek Band 20: Der Nürnberger Prozeß, S. 2374 (vgl. NP Bd. 3, S. 94 ff.)]
„... Dazu wird uns ein Blick auf das Schema behilflich sein, das die Organisation der SS, wie sie im Jahre 1945 war, wiedergibt. Kleine Wiedergaben dieses Schemas werden dem Gerichtshof übergeben; zwei in englischer, eine in französischer und eine in russischer Sprache. Außerdem wurden 8 große Kopien dieses Schemas mit dem deutschen Originaltext übergeben, nebst der Photokopie eines Affidavits von Gottlob Berger, dem früheren Chef des SS-Hauptamtes, der das Schema geprüft und erklärt hat, daß es die Organisation der SS richtig darstelle. Ich lege nun eine Tabelle über die ReichsführungSS zu Beweiszwecken vor und zwar als Beweisstück US-445....“
[Quelle: Der Nürnberger Prozeß: Dreiundzwanzigster Tag. Mittwoch, 19. Dezember 1945, S. 69. Digitale Bibliothek Band 20: Der Nürnberger Prozeß, S. 3793 (vgl. NP Bd. 4, S. 187)]
„KORVETTENKAPITÄN HARRIS: Wie sich der Gerichtshof erinnern wird, haben wir gestern zum Schluß der Verhandlung die Verlesung eines Teiles eines beschworenen Verhörs des Gaustabsamtsleiters des Gauleiters von München beendet und waren bis zu dem Punkte gekommen, wo er erklärte, daß Kaltenbrunner an das Konzentrationslager Dachau An-
weisungen erließ, westeuropäische Gefangene mit Lastautos in die Schweiz zu bringen und die übrigen Insassen zu Fuß nach Tirol zu schicken. Ich lege nun als nächstes Beweisstück die ersten fünf Seiten des Protokolls des Gottlob Berger, Chef des Hauptamtes der SS, vor; die Aussage wurde am 20. September 1945 unter Eid abgelegt....“
[Quelle: Der Nürnberger Prozeß: Sechsundzwanzigster Tag. Donnerstag, 3. Januar 1946, S. 1. Digitale Bibliothek Band 20: Der Nürnberger Prozeß, S. 4086 (vgl. NP Bd. 4, S. 341)]
„...Es ist eine eidesstattliche Erklärung eines Gottlob Berger, eines früheren Funktionärs der SS, der zum Sudetendeutschen Freikorps kommandiert war. Ich zitiere die Absätze 1 und 2 dieser eidesstattlichen Erklärung:
»1. Im Herbst 1938 hatte ich den Rang und Titel eines Oberführers der SS. In der Mitte des Monats September wurde ich zum Verbindungsoffizier mit Konrad Henleins sudetendeutschem Freikorps bei ihrem Hauptquartier in einem Schloß bei Donndorf
außerhalb Bayreuths ernannt. In dieser Stellung war ich für den ganzen Verbindungsdienst zwischen Reichsführer-SS Himmler und Henlein verantwortlich« - der Gerichtshof wird sich erinnern, daß Henlein der Führer im Sudetenland war - »und es war meine Hauptaufgabe, Sudetendeutsche auszuwählen, die für die Mitgliedschaft der SS oder VT (Verfü- gungstruppe) in Betracht kamen. Außer mir waren noch ein Obergruppenführer des NSKK, dessen Namen ich vergaß, und SA-Obergruppenführer Max Jüttner tätig. Außerdem erschien Admiral Canaris, Führer der OKW-Abwehr, fast jeden zweiten Tag in Donndorf und besprach sich mit Henlein.« Der Gerichtshof wird sich erinnern, daß die Abwehr der Nachrichtendienst war...“
[Der Nürnberger Prozeß: Dreiundzwanzigster Tag. Mittwoch, 19. Dezember 1945, S. 51. Digitale Bibliothek Band 20: Der Nürnberger Prozeß, S. 3775 (vgl. NP Bd. 4, S. 177)]
Uns so weiter und so fort. In Büchern finden sich ebenfalls noch etliche Hinweise auf Berger. Leider habe ich nicht die Zeit, Auszüge aus den einzelnen Büchern zu bringen. Tut mir leid.
Bis dann
Tom