Schönen Nachmittag,

@Furch siehe dir doch meinen Namen an :cool:

@josef ich weis nicht genau was das mit dem Kesselwagen bringen soll habe aber gehofft etwas herausfinden zu Könne wie wohin ging die erste Ladung, wie groß ist der Kesselwagen ob 630 hl oder kleiner. Ich habe manchmal schon glück gehabt und ich bin auf Dinge gestoßen die ich dann mit anderen in Verbindeng gesetzt habe und da war es wieder ein Puzzlestein mehr.
Dann wird mich wohl ein Weg ins Museum führen wird aber somit dauern.

Danke auf jeden Fall.
Liebe Grüße
Ralf
 
Gefällt mir: rdsy

Geist

Worte im Dunkel
Mitarbeiter
Ich war heute spontan dort und habe gerade zwei Vertreter der Donauchemie getroffen, die dabei waren, die Schächte zu sichern, die Furch in seine Skizze gezeichnet hat. Freundlich, aber bestimmt, wurde ich gebeten, das Gelände zu verlassen. Leider war ich nicht geistesgegenwärtig genug, um zu fragen, ob ich nicht bei der Sicherung dabei sein kann, um ein paar Fotos zu schießen. Nun ja, ich wollte ohnehin schon lange wieder mal in die Gegend fahren und habe mich statt dessen den bereits bekannten Stellen gewidmet.
 

josef

Administrator
Mitarbeiter
...Freundlich, aber bestimmt, wurde ich gebeten, das Gelände zu verlassen...
Vor einigen Jahren hatte ich ein ähnliches Erlebnis weiter nördlich im Bereich der Brückenpfeiler am Perschling-Hochwasserkanal mit einem Lokführer der DC:
Zuerst machte ich Fotos als er mit seiner Lok eine Kesselwagengarnitur Richtung Abstellgleise vor der Werkseinfahrt auf Höhe der Fa. Schildecker abstellte. Als ich zum Auto, geparkt am Feldweg östlich der Gleise zurückging, kam er mit der Lok alleine zurück, blieb vor mir stehen und stieg von seinem "Zugesel" herab. Ich nutzte die Gelegenheit für ein weiteres Foto der Lok, was ihn anscheinend noch mehr in Rage brachte... Er motzte mich gar nicht freundlich an, was ich hier zu suchen hätte usw. ...
Ich befand mich außerhalb des Gleisbereiches auf dem Feldweg zwischen Perschling-Kanal und Gleis! Er behauptete, dies sei ein Privatweg usw. ... nach einem Wortgeplänkel und meinem Gegenargument, ich sehe kein Hinweisschild, keine Verbotstafel usw., bestieg er murrend wieder seine Lok und fuhr weiter...
 

Anhänge

Furch

Well-Known Member
Ich war heute spontan dort und habe gerade zwei Vertreter der Donauchemie getroffen, die dabei waren, die Schächte zu sichern, die Furch in seine Skizze gezeichnet hat. Freundlich, aber bestimmt, wurde ich gebeten, das Gelände zu verlassen. Leider war ich nicht geistesgegenwärtig genug, um zu fragen, ob ich nicht bei der Sicherung dabei sein kann, um ein paar Fotos zu schießen. Nun ja, ich wollte ohnehin schon lange wieder mal in die Gegend fahren und habe mich statt dessen den bereits bekannten Stellen gewidmet.
Ich habe vor wenigen Tagen einen eingeschriebenen Brief eines Anwalts der Donau Realitäten GmbH erhalten. In dem stand drinnen dass ich eine Besitzstörungsklage usw. riskiere sobald ich das Gelände betrete. Mir werden in dem Brief mehrere Straftaten vorgeworfen, man sieht aber von einer Anklage ab... Ich sehe das als eine bodenlose Frechheit, nirgends war ein Hinweis dass dies ein Privatgrund sei, bzw. dass das Gelände nicht zu betreten sei. Ich habe richtig gehandelt und die Verunreinigungen der BH gemeldet. Das ist eindeutig eine Vertuschungsnummer. Aber na gut, die BH weiß davon. Ich habe meinen Part erledigt.
 
Ich habe vor wenigen Tagen einen eingeschriebenen Brief eines Anwalts der Donau Realitäten GmbH erhalten. In dem stand drinnen dass ich eine Besitzstörungsklage usw. riskiere sobald ich das Gelände betrete. Mir werden in dem Brief mehrere Straftaten vorgeworfen, man sieht aber von einer Anklage ab... Ich sehe das als eine bodenlose Frechheit, nirgends war ein Hinweis dass dies ein Privatgrund sei, bzw. dass das Gelände nicht zu betreten sei. Ich habe richtig gehandelt und die Verunreinigungen der BH gemeldet. Das ist eindeutig eine Vertuschungsnummer. Aber na gut, die BH weiß davon. Ich habe meinen Part erledigt.
Hast du einen Zaun überwunden um dort hin zu kommen? Bzw Türen oder Deckel geöffnet? Wenn ja, dann ist es Besitzstörung, wenn nein, dann ist es nur heiße Luft.....

Sollte er dir noch mal schreiben droh ihnen mit den Medien. Meistens ist das Schreiben aber eher eine Absicherung, da ihnen nun bekannt ist, dass du das Gelände betrittst, wirst du vom Eigentümer auf Grund der Sorgfaltspflicht aufgefordert dies zu unterlassen. Gehst du jetzt trotzdem hin und brichst dir das Genick, kommt dem Eigentümer keine Haftung zu.
 

Furch

Well-Known Member
Im Brief steht geschrieben dass die Verunreinigungen von der benachbarten Altlast Nr. 64 ausgehen. Ich musste fast lachen, die Schächte liegen ja außerhalb auf dem besagten Grundstück der Donau Realitäten GmbH. Mir versicherte sogar die BH dass dieses Grundstück unbedingt in die Altlast einbezogen werden müsse! Das ganze ist ja wirklich absurd...
 

Furch

Well-Known Member
Hast du einen Zaun überwunden um dort hin zu kommen? Bzw Türen oder Deckel geöffnet? Wenn ja, dann ist es Besitzstörung, wenn nein, dann ist es nur heiße Luft.....

Sollte er dir noch mal schreiben droh ihnen mit den Medien. Meistens ist das Schreiben aber eher eine Absicherung, da ihnen nun bekannt ist, dass du das Gelände betrittst, wirst du vom Eigentümer auf Grund der Sorgfaltspflicht aufgefordert dies zu unterlassen. Gehst du jetzt trotzdem hin und brichst dir das Genick, kommt dem Eigentümer keine Haftung zu.
Abgesehen vom gerächten Sand und den Selbstschussanlagen entlang des dreifachen Stacheldrahtzaunes habe ich eigentlich nichts überwinden müssen... Nein also das ist einfach ein Stück Wald neben einem Feldweg. Nirgends ein Hinweis oder ein Hindernis. ---> heiße Luft. Drohen werde ich ihnen nicht, die werden mir sicher nicht mehr schreiben, falls ja werde ich vielleicht zurückschreiben warum sie denn so nervös sind. :) Möchte ja keinen Krieg. Aber ich werde die BH nochmal verständigen was das eigentlich soll... Ich war ja schließlich mit der BH selbst auf dem Grundstück und die haben die Proben genommen und wollten ja selbst das Grundstück in die Altlast eingliedern.

PS: Die Deckel waren schon sehr verrostet ;) Eigentlich ist das sehr fahrlässig, man stelle sich vor jemand wie ich (oder ein Jäger, oder wer auch immer) geht da rein und einer der Deckel ist durchgerostet. Da kommt man nicht mehr lebend raus aus diesen Metertiefen Öltanks. Das hat ja auch die BH wirklich sehr beunruhigt. Die meinten es müssen sofort Sicherungsmaßnahmen durchgeführt werden. Und erst dann könne begonnen werden das Gebiet zu sanieren.
 
Im Brief steht geschrieben dass die Verunreinigungen von der benachbarten Altlast Nr. 64 ausgehen. Ich musste fast lachen, die Schächte liegen ja außerhalb auf dem besagten Grundstück der Donau Realitäten GmbH. Mir versicherte sogar die BH dass dieses Grundstück unbedingt in die Altlast einbezogen werden müsse! Das ganze ist ja wirklich absurd...
Das hat nichts mit der Sorgfaltspflicht des Grundeigentümer zu tun...... sprich die müssen dir gegenüber jetzt mal ihre Sorgfaltspflicht waren und sagen das du dort nichts zu suchen hast.

Abgesehen vom gerächten Sand und den Selbstschussanlagen entlang des dreifachen Stacheldrahtzaunes habe ich eigentlich nichts überwinden müssen... Nein also das ist einfach ein Stück Wald neben einem Feldweg. Nirgends ein Hinweis oder ein Hindernis. ---> heiße Luft. Drohen werde ich ihnen nicht, die werden mir sicher nicht mehr schreiben, falls ja werde ich vielleicht zurückschreiben warum sie denn so nervös sind. :) Möchte ja keinen Krieg. Aber ich werde die BH nochmal verständigen was das eigentlich soll... Ich war ja schließlich mit der BH selbst auf dem Grundstück und die haben die Proben genommen und wollten ja selbst das Grundstück in die Altlast eingliedern.
wie gesagt dann handelt es sich eindeutig um eine Absicherung, damit du nicht auf Grund irgendeiner Verletzung Ansprüche gegen den Eigentümer geltend machst...... würd ich als Eigentümer auch so machen :D und wenn du dir dann das Genick brichst, bin ich fein raus und sag "du wurdest informiert, dass du da nichts zu suchen hast!"
 

Furch

Well-Known Member
Das hat nichts mit der Sorgfaltspflicht des Grundeigentümer zu tun...... sprich die müssen dir gegenüber jetzt mal ihre Sorgfaltspflicht waren und sagen das du dort nichts zu suchen hast.



wie gesagt dann handelt es sich eindeutig um eine Absicherung, damit du nicht auf Grund irgendeiner Verletzung Ansprüche gegen den Eigentümer geltend machst...... würd ich als Eigentümer auch so machen :D und wenn du dir dann das Genick brichst, bin ich fein raus und sag "du wurdest informiert, dass du da nichts zu suchen hast!"
Das verstehe ich auch vollkommen :)
 

TORad

Active Member
Mahlzeit,

ich kenne mich nicht so genau mit den Betretungsverhältnissen auf Grundstücken aus, jedoch denke ich mich zu erinnern im Jagdkurs gelernt zu haben das grundsätzlich keine fremden Grundstücke betreten werden dürfen ausnahmen bildet ausschließlich der Wald sofern es sich um Bäume mit mehr als 3 m höhe handelt.

Bitte um unannehmlichkeiten zu vermeiden vorher informieren was man betreten darf.
Wäre schade wenn ein Grundsrtücksentwickler aus Geschäftsinteresse ander anpinklen kann.

Wenn alles geklärt ist mit dem Betreten (wo und wie) würde ich einmal die Presse Informieren oder besser vorher die Grünen dann die Presse.

Nocheinmal die Warnung vorher genau abklären, es gibt ja das Geschäftsmodell der Besitzstörungsklage.

Mit vorsichtigen Grüßen
Ralf
 
Zuletzt bearbeitet:

adasblacky

Well-Known Member
lt. Wikipedia:
In Österreich existiert ein allgemeines Betretungsrecht unter dem Begriff Wegefreiheit. Laut § 33 „Forstgesetz“ aus dem Jahre 1975 gilt die Wegefreiheit im Wald. Das heißt, jedermann darf Wald zu Erholungszwecken betreten und sich dort aufhalten, gehen, wandern, laufen, nicht aber reiten, fahren, zelten oder lagern bei Dunkelheit. Auch Schifahren im Wald sowie Tourengehen, Schilanglaufen, Schneeschuhwandern und Sportklettern sind von diesem Betretungsrecht umfasst. In Tirol und in Niederösterreich wird das Recht der Allgemeinheit auf Betreten und Nutzung der Berge für den Bergsport als Gewohnheitsrecht verstanden. Das Ödland oberhalb der Baumgrenze ist mit Ausnahme der anders als durch Beweidung landwirtschaftlich genutzten Gebiete für den Touristenverkehr frei und kann von jedermann betreten werden. Dieses Betretungsrecht gilt auch abseits der Wege.
Bei diesem Recht gibt es mehrere gesetzliche Einschränkungen, zum Beispiel für Flächen mit behördlichem Betretungsverbot, Bannwald, Waldbrandgefahr, Schädlingsbekämpfung, Jungwald unter drei Metern, Sperren nach dem Forstgesetz oder jagdrechtliche Sperren, Sperren nach dem Naturschutzgesetz oder Nationalparkgesetze.

Also immer schön im Wald bleiben ;-)
 
Oben