Eine Richtigstellung bezüglich Strafdelikte (in Österreich):
Das bloße (widerrechtliche) Betreten eines fremden Hauses oder Grundstückes (ohne Gewalt oder Drohung) stellt eine Besitzstörung nach § 339 ABGB dar. Ist also kein Strafdelikt, solange nichts gestohlen wird.
In besonderen Fällen kann gemäß § 38 Abs 5 SPG die Polizei gerufen werden.
Also, solange nichts beschädigt wird (z.B. Fenster eingeschlagen, Tor demoliert....) und auch nichts gestohlen wird, und der Zugang bei offenen Türen oder Grundstücken möglich war - kann eine Besitzstörungsklage folgen.
Die Besitzstörungsklage setzt die Identität des Eindringlings voraus, demzufolge er zu einer Ausweisleistung aufgefordert werden kann und bei Nichtbefolgung die Polizei gerufen werden kann (bei besonderen Fällen-z.B Gefahr in Verzug oder viele ständige Besucher).
Einem privaten Sicherheitsdienst ist man zu keiner Ausweisleistung verpflichtet - dieser kann auch die Polizei rufen.
Natürlich kann die Identität auch durch Foreneinträge (und der Ausforschung der Verfasser), you Tube Videos (das letzte Mal sah ich, wie einer ein Video drehte und sich im Spiegel selbst filmte) , vor Ort geparkte Autos (und deren Nummern) oder durch simple versteckte kleine Kameras usw. festgestellt werden.
Die Verwaltungsübertretung ist gleichzusetzen mit etwa Auto-Parken auf fremden Grundstücken (beim Wandern oder überlanges Parken in Einkaufscenters). Die Kosten sind die Verwaltungsstrafe der Behörde + Kosten von Anwalt des Klägers + Schadenersatz. So im Schnitt wahrscheinlich 300-700 Euro Total. Anmerkung: diese Beschreibung ist eine starke Verkürzung, Einzelfälle können anders aussehen.
Ich kenne in diesem Forum niemanden, der ein Strafdelikt gestand oder andere zu Strafdelikten motiviert hat.
z.B. ein altes verrostetes Gitter anheben (wie oben beschrieben), ist soweit es sich anheben läß und nichts zerstört wird, keine Demolierung.
Im Gegenteil, falls es gefährliche Zugänge sind, hat diese der Eigentümer oder Besitzer dementsprechend zu sichern - und ein verrostetes Eisengitter, dass sich anheben läßt, zählt sicher nicht als gesichert - wenn darunter ein gefährlicher Schacht ist.
Falls erinnerlich der Vorfall, wo ein Kind in einen nicht gesicherten Brunnenschacht stürzte.
Auch ich selbst war in jungen Jahren nur knapp dem Tod entgangen durch unsichtbare, stromführende Eisenteilen in der Decke, deren Zugang nicht gesichert waren.
Die Tür war offen und ein paar Wochen später kam dort ein Jugendlicher zu Tode.
Ich schreibe dies hier so ausführlich, da ohne die vielen unbekannten User mit deren Informationen und deren Willen zur Teilung ihrer Hobbies dieses Forum eigentlich nicht leben kann - und ein Strafdelikt zusätzliche, vorsätzliche Tätigkeiten wie Einbruch, Diebstahl oder Gewalt voraussetzt.