FuV – Verschwörungstheorie um Rudolf Heß widerlegt

josef

Administrator
Mitarbeiter
#1
Verschwörungstheorie um Rudolf Heß durch DNA-Analysen widerlegt

Seit Jahrzehnten kursiert die Behauptung, statt Hitlers einstigen Stellvertreters sei ein Doppelgänger inhaftiert worden. Nun liefern Genetiker den Gegenbeweis

Dank einer 37 Jahre alten Blutprobe konnten Wissenschafter eine absurde Verschwörungstheorie rund um den hochrangigen Nationalsozialisten und einstigen Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß entkräften: Der Mann, der 1945 in den Nürnberger Prozessen als Heß verurteilt und anschließend im alliierten Militär Gefängnis Berlin-Spandau lebenslänglich inhaftiert wurde, war zweifellos der richtige. Die Behauptung, der Häftling "Spandau #7" sei in Wirklichkeit ein Doppelgänger Heß’ gewesen, ist damit widerlegt, sagt Jan Cemper-Kiesslich zum STANDARD.

Der Molekularbiologe von der Universität Salzburg legt in einer Studie im Fachblatt "Forensic Science International Genetics" mit Kollegen aus den USA und Großbritannien DNA-Analysen von Heß und einem heute lebenden Verwandten vor, die alle Zweifel ausräumen. Der Weg dorthin war nicht einfach, die Laborarbeit aber das geringste Problem.

Magnet für Mythen
Um den 1894 geborenen Heß rankten sich schon Mythen, als der Zweite Weltkrieg noch in vollem Gange war. Der fanatische Nazi und enge Weggefährte Hitlers war einer der mächtigsten Männer im NS-Staat, Hitler ernannte ihn 1933 zu seinem Stellvertreter. Am 10. Mai 1941 flog Heß mit einer zweimotorigen Maschine nach Großbritannien, um – mit Blick auf den bevorstehenden Angriff Deutschlands auf die Sowjetunion – ein separates Friedensabkommen zu verhandeln. Die Briten internierten ihn, in Deutschland galt er als Verräter und wurde für verrückt erklärt.


foto: bundesarchiv, bild 183-1987-0313-507 (CC-Lizenz)
Rudolf Heß (1894–1987) war bis 1941 ein enger Weggefährte Adolf Hitlers.


foto: imago/cinema publishers collection
Er trat 1920 mit der Mitgliedsnummer 1600 in die spätere NSDAP ein, 1933 ernannte Hitler ihn zu seinem Stellvertreter. Heß' Flug nach Großbritannien 1941 ist der Stoff vieler Verschwörungstheorien.

Die Umstände dieser Aktion und das erratische Verhalten Heß’ in britischer Gefangenschaft wurden zum Nährboden für allerlei wilde Spekulationen. Eine der bis heute hartnäckigsten Behauptungen ist, dass Heß gar nicht selbst nach Großbritannien geflogen sei, sondern ein Doppelgänger.

Britische Untersuchungen
Nachdem Heß 1945 nach Deutschland überstellt und in den Nürnberger Prozessen gegen die Hauptkriegsverbrecher zu lebenslanger Haft verurteilt worden war, erhielt diese Verschwörungstheorie große Aufmerksamkeit, insbesondere in der englischsprachigen Öffentlichkeit. Die Behauptungen reichten von einer Nazi-Verschwörung (Heß sei in Wirklichkeit von Konkurrenten in Deutschland ermordet worden) über ein britisches Geheimdienstkomplott bis hin zur Theorie, der Kriegsverbrecher lebe unbehelligt mit falscher Identität in Südamerika.

Der gemeinsame Nenner dieser Geschichten: Im Militärgefängnis in Berlin-Spandau sitze ein an derer. Wenngleich Behörden und Angehörige des Häftlings die Doppelgängertheorie stets zurückwiesen, ließ die britische Regierung im Lauf der Jahre vier Untersuchungen durchführen, um seine Identität zu prüfen. Ein Buch des britischen Mediziners Hugh Thomas, der Heß in Spandau selbst untersucht hatte, heizte die Diskussion in den 1970er-Jahren neuerlich an. Thomas legte eine Reihe an Beobachtungen vor, die die Doppelgängertheorie angeblich stützten – und strickte daraus gar eine Verschwörung Heinrich Himmlers gegen Adolf Hitler.

Blutabnahme 1982
Einem anderen ehemaligen Militärarzt ist es zu verdanken, dass dieses abstruse Kapitel nun durch eine moderne forensische Studie endgültig abgeschlossen werden kann: Dem US-Mediziner Sherman McCall gelang es, eine Blutprobe aufzuspüren, die Heß fünf Jahre vor seinem Suizid im Spandauer Gefängnis 1987 bei einer Routineuntersuchung abgenommen worden war. Es ist der einzige verbliebene Überrest, aus dem Heß’ DNA noch bestimmt werden konnte: Da sein Grab zu einer Neonazi-Pilgerstätte geworden war, wurde es 2011 aufgelöst, seine Gebeine wurden eingeäschert.


foto: heidelberg meddc / jan cemper-kiesslich
Diese 1982 entnommene Blutprobe lieferte den eindeutigen Beweis, dass Heß selbst und kein Doppelgänger in Haft saß.


foto: heidelberg meddc / jan cemper-kiesslich
Die Glasplatte mit der Blutprobe unter dem Mikroskop.

"Der molekularbiologische Teil war der unkompliziertere", sagt der Salzburger Forscher Cemper-Kiesslich. "Wir haben gute Erfahrungen im forensischen Kontext, aus Spuren biologischen Materials auch nach längerer Zeit noch DNA herzustellen." Schwieriger als die Erbgutextraktion aus der getrockneten Blutprobe gestaltete sich allerdings die Suche nach lebenden Mitgliedern der Familie Heß, die dazu bereit waren, einen DNA-Abgleich vornehmen zu lassen.

Nach vielen vergeblichen Mühen fand McCall schließlich einen männlichen Heß-Nachfahren, der an der Untersuchung teilnehmen wollte. "Was wir dann gemacht haben, ist eigentlich nichts an deres als ein erweiterter Vaterschaftstest", erklärt Cemper-Kiesslich. Der Abgleich zeigte, dass die Y-chromosomale DNA des lebenden Probenspenders mit der aus der Spandauer Blutprobe übereinstimmt. Mit anderen Worten: Das lebende Mitglied der Familie Heß ist mit 99,9-prozentiger Wahrscheinlichkeit ein direkter Nachfahre des Häftlings "Spandau #7".

Ethische Implikationen
Eine Herausforderung war laut Cemper-Kiesslich der Umgang mit ethischen Implikationen der Studie. Der Molekularbiologe arbeitet vorwiegend auf dem Gebiet der Bioarchäologie – doch anders als bei einem Knochen aus der Bronzezeit gilt es bei zeitgeschichtlichen Studien Persönlichkeitsrechte zu berücksichtigen. "Immer, wenn es lebende Verwandte gibt, ist das oberste Gebot bei solchen Untersuchungen, deren Privatsphäre zu wahren. Und dann gibt es natürlich auch gesetzliche Vorgaben, in Österreich greift hier das Datenschutzgesetz", sagt Cemper-Kiesslich.

Im vorliegenden Fall erstellte die Ethikkommission der Universität Salzburg ein umfangreiches Gutachten, in dem die Wahrung der Persönlichkeitsrechte von Rudolf Heß und seiner Familie ebenso wie das öffentliche Interesse an dem Fall berücksichtigt wurden – und gab schließlich grünes Licht für das Studiendesign. (David Rennert, 23.1.2019)
Verschwörungstheorie um Rudolf Heß durch DNA-Analysen widerlegt - derStandard.at
 
Oben