Landesverwaltungsgericht
LVwG erlaubt Gasbohrungen in Molln zeitlich beschränkt
Das Landesverwaltungsgericht (LVwG) Oberösterreich hat der Betreiberfirma ADX Energy die naturschutzrechtliche Bewilligung für Probebohrungen nahe des Nationalparks Kalkalpen in Molln (Bezirk Kirchdorf) unter Auflagen erteilt. Diese sehen vor, dass die Testarbeiten auf den Zeitraum vom 1. Oktober 2025 bis 31. März 2026 eingeschränkt werden.
Online seit heute, 12.33 Uhr (Update: 18.17 Uhr)
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LVwG erlaubt Gasbohrungen in Molln zeitlich beschränkt
LVwG erlaubt Gasbohrungen in Molln zeitlich beschränkt
Das Landesverwaltungsgericht (LVwG) Oberösterreich hat der Betreiberfirma ADX Energy die naturschutzrechtliche Bewilligung für Probebohrungen nahe des Nationalparks Kalkalpen in Molln (Bezirk Kirchdorf) unter Auflagen erteilt. Diese sehen vor, dass die Testarbeiten auf den Zeitraum vom 1. Oktober 2025 bis 31. März 2026 eingeschränkt werden.
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Sollte in dieser Zeit keine relevante Menge Gas gefunden werden, dann erlischt die Bewilligung, so das Gericht.
Umweltorganisationen hatten gegen den ursprünglichen Bescheid des Gerichts, der die Arbeiten erlaubte, Beschwerde erhoben. Dieser kam aber aufgrund des Oö. Naturschutzgesetzes keine aufschiebende Wirkung zu. Daraufhin stellte das LVwG einen Antrag auf Gesetzesprüfung und der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hob Anfang des Jahres den Paragraf 43a des Oberösterreichischen Naturschutzgesetzes und damit den Ausschluss der aufschiebenden Wirkung für Beschwerden als verfassungswidrig auf. Den Beschwerden kam somit nunmehr ex lege aufschiebende Wirkung zu. Das LVwG stellte das Verfahren ein. Es argumentierte, dass die Frist erloschen und die Bohrungen bereits erfolgt seien.
Beschwerden abgewiesen, Testarbeiten eingeschränkt
Nun kam das Landesverwaltungsgericht aufgrund eines neuerlichen Antrags zu dem Schluss, dass die Beschwerden abzuweisen waren. Die Bewilligung war jedoch dahingehend zu modifizieren, dass die Bohrplatzerrichtung und Durchführung der Testarbeiten auf den Zeitraum vom 1. Oktober 2025 bis 31. März 2026 eingeschränkt werden.
Team Fotokerschi/Rauscher
Den Testarbeiten käme im Hinblick auf Flora und Fauna „im Winterhalbjahr eine hohe und im Sommerhalbjahr (aufgrund der Beeinträchtigung von Lebenszyklen eines größeren Kreises von Tierarten) eine sehr hohe bis überragende Eingriffsintensität zu“, so das Gericht. Außerdem seien im Sommer Landschaftsbild und Erholungswert beeinträchtigt. Die privaten und öffentlichen Interessen an der Durchführung der Projektarbeiten seien ebenfalls als sehr hoch einzustufen. Hier sprach das Gericht unter anderem von der Offensive des Bundesministeriums für Finanzen zur Aufsuchung von Rohstoffen im Bundesgebiet (Masterplan Rohstoffe 2030) und die Reduzierung der Importabhängigkeit, Substitution und Diversifizierung des Erdgasbezuges aus anderen Quellen.
Projektinteressen im Winter, Naturschutz im Sommer
Damit überwiege „bei ausführlicher Abwägung aller vorliegenden Interessen in Bezug auf das Projektvorhaben“ für das Winterhalbjahr das Interesse an der Durchführung des Projektvorhabens und für das Sommerhalbjahr das Interesse am Natur- und Landschaftsschutz, erklärte das LVwG seine Entscheidung.
Bei einer Probebohrung (Welchau-1) der Betreiberfirma ADX Energy nahe des Nationalparks Kalkalpen in Molln waren im März 2024 vor allem kondensatreiche Erdgasvorkommen gefunden, die Bohrungen im Dezember aber unterbrochen worden.
Haimbuchner zeigt sich erfreut
Landeshauptmann-Stellvertreter und Naturschutzreferent Manfred Haimbuchner zeigt sich in einer Reaktion erfreut darüber, dass das Gericht sich der fachlichen Einschätzung der Naturschutzabteilung anschließe. „Nach sorgfältiger Interessenabwägung und unter Einhaltung geltenden Rechts sowie hoher Naturschutzstandards sind derartige Vorhaben zu genehmigen – dies hat das Landesverwaltungsgericht nun bestätigt. Durch die ergriffenen Ausgleichsmaßnahmen wird die Natur keinen langfristigen Schaden davontragen“, so Haimbuchner. Er spricht außerdem von einer Verlängerung von einem Monat für die Arbeiten im Winter.
Auch ADX erfreut
„Wir begrüßen diesen Entscheid, weil er das hohe öffentliche Interesse Österreichs an heimischen Erdgasvorkommen bestätigt“, so Österreich-Geschäftsführer Alan Reingruber in einer Stellungnahme. Dort heißt es weiter, dass „die bisherigen Bohr- und Testarbeiten auf Grundlage geltender Gesetze und unter Einhaltung aller Auflagen der Genehmigungsbescheide – ausgestellt von der Montanbehörde West im Finanzministerium und vom Amt der OÖ Landesregierung, Abteilung Naturschutz – gewissenhaft und sicher ausgeführt“ wurden. Die Arbeiten sollen nun am 1. Oktober fortgesetzt werden. Noch seien drei von vier erbohrten Lagerstätten mit Öl- und Gasanzeichen ungetestet und das Potenzial nicht abschließend bewertet.
17.09.2025, red, ooe.ORF.at/Agenturen
Link:
Molln: Umweltorganisationen ziehen vor VwGH (ooe.ORF.at; 10.6.25)
Umweltorganisationen hatten gegen den ursprünglichen Bescheid des Gerichts, der die Arbeiten erlaubte, Beschwerde erhoben. Dieser kam aber aufgrund des Oö. Naturschutzgesetzes keine aufschiebende Wirkung zu. Daraufhin stellte das LVwG einen Antrag auf Gesetzesprüfung und der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hob Anfang des Jahres den Paragraf 43a des Oberösterreichischen Naturschutzgesetzes und damit den Ausschluss der aufschiebenden Wirkung für Beschwerden als verfassungswidrig auf. Den Beschwerden kam somit nunmehr ex lege aufschiebende Wirkung zu. Das LVwG stellte das Verfahren ein. Es argumentierte, dass die Frist erloschen und die Bohrungen bereits erfolgt seien.
Beschwerden abgewiesen, Testarbeiten eingeschränkt
Nun kam das Landesverwaltungsgericht aufgrund eines neuerlichen Antrags zu dem Schluss, dass die Beschwerden abzuweisen waren. Die Bewilligung war jedoch dahingehend zu modifizieren, dass die Bohrplatzerrichtung und Durchführung der Testarbeiten auf den Zeitraum vom 1. Oktober 2025 bis 31. März 2026 eingeschränkt werden.
Den Testarbeiten käme im Hinblick auf Flora und Fauna „im Winterhalbjahr eine hohe und im Sommerhalbjahr (aufgrund der Beeinträchtigung von Lebenszyklen eines größeren Kreises von Tierarten) eine sehr hohe bis überragende Eingriffsintensität zu“, so das Gericht. Außerdem seien im Sommer Landschaftsbild und Erholungswert beeinträchtigt. Die privaten und öffentlichen Interessen an der Durchführung der Projektarbeiten seien ebenfalls als sehr hoch einzustufen. Hier sprach das Gericht unter anderem von der Offensive des Bundesministeriums für Finanzen zur Aufsuchung von Rohstoffen im Bundesgebiet (Masterplan Rohstoffe 2030) und die Reduzierung der Importabhängigkeit, Substitution und Diversifizierung des Erdgasbezuges aus anderen Quellen.
Projektinteressen im Winter, Naturschutz im Sommer
Damit überwiege „bei ausführlicher Abwägung aller vorliegenden Interessen in Bezug auf das Projektvorhaben“ für das Winterhalbjahr das Interesse an der Durchführung des Projektvorhabens und für das Sommerhalbjahr das Interesse am Natur- und Landschaftsschutz, erklärte das LVwG seine Entscheidung.
Bei einer Probebohrung (Welchau-1) der Betreiberfirma ADX Energy nahe des Nationalparks Kalkalpen in Molln waren im März 2024 vor allem kondensatreiche Erdgasvorkommen gefunden, die Bohrungen im Dezember aber unterbrochen worden.
Haimbuchner zeigt sich erfreut
Landeshauptmann-Stellvertreter und Naturschutzreferent Manfred Haimbuchner zeigt sich in einer Reaktion erfreut darüber, dass das Gericht sich der fachlichen Einschätzung der Naturschutzabteilung anschließe. „Nach sorgfältiger Interessenabwägung und unter Einhaltung geltenden Rechts sowie hoher Naturschutzstandards sind derartige Vorhaben zu genehmigen – dies hat das Landesverwaltungsgericht nun bestätigt. Durch die ergriffenen Ausgleichsmaßnahmen wird die Natur keinen langfristigen Schaden davontragen“, so Haimbuchner. Er spricht außerdem von einer Verlängerung von einem Monat für die Arbeiten im Winter.
Auch ADX erfreut
„Wir begrüßen diesen Entscheid, weil er das hohe öffentliche Interesse Österreichs an heimischen Erdgasvorkommen bestätigt“, so Österreich-Geschäftsführer Alan Reingruber in einer Stellungnahme. Dort heißt es weiter, dass „die bisherigen Bohr- und Testarbeiten auf Grundlage geltender Gesetze und unter Einhaltung aller Auflagen der Genehmigungsbescheide – ausgestellt von der Montanbehörde West im Finanzministerium und vom Amt der OÖ Landesregierung, Abteilung Naturschutz – gewissenhaft und sicher ausgeführt“ wurden. Die Arbeiten sollen nun am 1. Oktober fortgesetzt werden. Noch seien drei von vier erbohrten Lagerstätten mit Öl- und Gasanzeichen ungetestet und das Potenzial nicht abschließend bewertet.
17.09.2025, red, ooe.ORF.at/Agenturen
Link:
Molln: Umweltorganisationen ziehen vor VwGH (ooe.ORF.at; 10.6.25)
