Rechtliches beim Kauf einer ehemaligen Festen Anlage.

#1
Guten Tag,

ich bin jetzt fast schon so weit mir meine eigene Anlage zu zulegen. Nur bevor ich das mache und eventuell eine böse Überraschung erleide, wollte ich mich mal hier erkundigen über die rechtlichen Dinge die man beachten sollte bzw. auf einen zu kommen könnten.

Im speziellen geht es mir darum das ja diese Anlagen ohne Baubewilligung als Militärische Sonderbauten errichtet wurden und eben nicht auf Bauland stehen sondern meist auf Forstwirtschaftlichen bzw. Landwirtschaftlichen Flächen.. Und die Frage die mich wurmt ist, wie verhält sich das nun wenn ich als Privatperson diese Liegenschaften erwerbe? Kann da dann alles so stehen bleiben und alles bleibt wie gehabt oder muss das Grundstück aufgrund der bestehenden Anlage umgewidmet bzw. eine Baubewilligung nachgeholt werden?

Nicht das ich dann zum Handkuss komme und den Bunker dann auf meine Kosten rückbauen bzw. das Gelände renaturieren muss.

Hat da jemand schon Erfahrung beim Kauf solcher Liegenschaften und könnte evtl. seine Erfahrung mit mir, oder besser gesagt mit uns hier im Forum teilen?

danke schon mal
 
#3
Mein Bekannter hat beim Kauf von seinem Bunker im Kaufvertrag beim Notar, " Unland mit Bunker aus dem WK II" eintragen lassen. Genauso müsste es bei Wald, Wiese oder Acker gehen, da die Kommune das Vorkaufsrecht hat, kann sie vor dem Eintrag ins Grundbuch über der Abriss entscheiden.
Man kann den Bunker auch auf 99 Jahre kaufen, beim alten Besitzer hat er Bestandschutz.

Gruß
Micha
 

josef

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#4
Da in Österreich Baubehörde 1. Instanz die jeweiligen Bürgermeister bzw. in Städten mit eigenem Statut Magistrat bzw. Stadtsenat (Wien MA37) sind, würde ich zuerst einmal das betreffende Liegenschaftsgemeindeamt kontaktieren. Die Gemeinden sind auch für die Flächenwidmungen zuständig. Es kommt natürlich auch auf deine Pläne für die Nachnutzung an, z.B. Freizeitgrundstück mit Tarnhütte als Gartenhaus usw. ..., da spielt dann auch die Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes hinein!

Einige "Nachnutzungen" von FAn in verschiedenen Gegenden von NÖ.:
(Aufnahmen sind schon etliche Jahre alt...)
 

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#5
Danke schon mal für die Antworten.

Das Gelände soll eigentlich nur als Freizeitgrundstück genutzt werden. Eventuell noch mit einer Gartenhütte oben drauf. Werde morgen mal in der betreffenden Gemeinde anrufen.
 
#6
Aus dem Kauf wurde leider nichts, bin überboten worden. Letztes Gebot lag bei ca. 12 000,-. Laut der Gemeinde kann aber alles so belassen wie es ist, nur wenn man Veränderungen vor nimmt (Häuschen o.ä) muss man sich um die Widmung Gedanken machen. Eine Renaturierung, Rückbau oder ähnliches wird nicht vorgeschrieben.
 
#10
Centurion Bunker ca. 1100 m2 Grund inkl. Tarnhütte. Soweit ich noch weiß 6 Räume und so ca. 90m2 mit Gang innen Fläche geschätzt. Gang Länge 12 Meter beim längsten Stück (falls es wem interessiert). Also eine nette Wohnungsgröße eigentlich. Aber die Preise variieren hier sehr stark hab ich mir sagen lassen, weil leider viele dieser Bauten feucht wenn nicht zu sagen Nass sind. Deswegen am besten immer während oder kurz nach einer Regenphase besichtigen ;)
 
#11
Hallo Leute. Wollte mir einen Fan Bunker kaufen der bereits in privater Hand ist, hab mir den Bunker besichtigt danach bin ich sicherheitshalber noch zur zuständigen Gemeinde um die rechtliche Situation zu klären. Leider bekam ich als Antwort von der Gemeinde: ich würde mir keinen bunker kaufen weil das grundstück grünland ist und sobald ich dass kaufen würde müsste mir die Gemeinde rechtlich einen abbrissbescheid ausstellen da auf grünland kein Bauwerk stehen darf. Jetzt meine Frage: hat jemand von euch einen bunker gekauft und wie seid ihr damit umgegangen oder wie habt ihr das gelöst?? Ps. Bunker wäre in Niederösterreich bezirk melk. LG
 
#13
Die Flächenwidmunspläne sind tlw. im Internet ersichtlich Beispiel NÖ
Es gilt aber nur der rechtskräftige Flächenwidmungsplan - Gemeindeamt
Die entscheidende Frage ist:
Ist der Bunker als eigenes Gebäude ersichtlich?
Wenn ja, hat er die Widmung "erhaltenswertes Gebäude" im Grünland?

Es gibt aber auch "Superädifikate" siehe Beilage
 

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#15
Der bunker selbst ist von aussen nicht sichtbar nur die Hütte vom geschützturm und eben der Zaun drumherum. Lt. Gemeinde ist das grundstück grünland und darf eben nicht bebaut sein. Wie der bunker oda das grundstück lt Papiere vom Besitzer definiert ist weiß ich auch nicht. Lt. Bundesheer Ausschreibung muss sich der neue Besitzer die behördliche bewilligung zur privaten Nutzung selbst einholen. Aber nur wie und wo und wass ist das genau?? Lg
 
#16
Aus dem Kauf wurde leider nichts, bin überboten worden. Letztes Gebot lag bei ca. 12 000,-. Laut der Gemeinde kann aber alles so belassen wie es ist, nur wenn man Veränderungen vor nimmt (Häuschen o.ä) muss man sich um die Widmung Gedanken machen. Eine Renaturierung, Rückbau oder ähnliches wird nicht vorgeschrieben.
Hallo
Welche Anlage (Größe- Zustand) ist um ca 12.000,- verkauft worden? Danke für die Info
 
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