Rechtliches zu LOST PLACES

#1
In einem Thread hatte ich einige rechtliche Grundkenntnisse über unser Hobby geschrieben, die ich nun in einem eigenen Thread nochmals darstelle und zu einem besseren Verständnis update.

Man sieht ein Objekt und möchte es besuchen:
Das bloße (widerrechtliche) Betreten eines fremden Hauses oder Grundstückes (ohne Gewalt oder Drohung) stellt eine Besitzstörung nach § 339 ABGB dar. Ist also kein Strafdelikt, solange nichts gestohlen wird.

Fall: Fahrt mit dem Auto auf der Straße, ein verfallenes Haus in einem ungepflegten Garten, gelbes Schild „Privatbesitz, Eintritt verboten“.
Besitzstörung: Die Tür ist offen, man macht Fotos und geht wieder ohne etwas mitzunehmen.
Strafdelikt: Fenster einschlagen, Tür eintreten, Wände beschmieren, Dinge mitnehmen, Lagerfeuer machen (Brandgefahr), Haschparty.

Also, solange nichts beschädigt oder gestohlen wird, und der Zugang bei offenen Türen oder Grundstücken möglich war - kann eine Besitzstörungsklage folgen.

Wie wird die Identität festgestellt:
Die Besitzstörungsklage setzt die Identität des Eindringlings voraus, demzufolge er zu einer Ausweisleistung aufgefordert werden kann und bei Nichtbefolgung die Polizei gerufen werden kann (bei besonderen Fällen z.B. Gefahr in Verzug oder viele ständige Besucher).

Ein eventuell dort auftauchender Eigentümer, Verwalter oder private Sicherheitsfirma können sich auf ihre Eigenschaft berufen und eine Ausweisleistung auffordern.
Man ist aber nicht verpflichtet, seinen Ausweis vorzuzeigen – unter Umständen hat man auch keinen dabei (auch dies ist keine Pflicht).

Anschließend gibt es drei Möglichkeiten:
  • Erklärung, nur Fotos zu machen, keinen Ausweis zu haben und bei Hartnäckigkeit die Bitte, die Polizei zu rufen
  • die Anhalter erkennen, dass man ein Strafdelikt (siehe oben) vorbereit oder schon durchgeführt hat (Strafdelikte siehe oben)
  • Flucht bzw. Weggehen
Grundsätzlich sollte die Diskussion ruhig, sachlich und freundlich geführt werden. Der Hinweis sich verlaufen zu haben, nur Fotos zu machen oder an der Geschichte des Hauses interessiert zu sein und dies in einem Forum berichten zu wollen, führt dann die Situation in ruhige Bahnen.

Bei der Bitte, wegen der Identitätsfeststellung die Polizei rufen zu wollen, wird dies sehr oft nicht gemacht, da die Polizei oft nur bei besonderen Fällen (§ 38 Abs 5 SPG) kommen wollen.

Allerdings, falls die Anhalter Strafdelikte erkennen oder erkennen wollen (Beschuldigung: Sie haben das Fenster eingeschlagen, Sie haben in der Tasche nicht nur die Kamera, sondern die Gemälde des Hauses etc.) haben diese das Recht (wie jede andere Person), eine Anhaltung in verhältnismäßiger Weise durchzuführen z.B. Wege blockieren, im Umkreis stehen …. und die Polizei zu rufen.

Als letzte Alternative besteht dann nur die Fluchtmöglichkeit bzw. Weggehen.

Unter Umständen gehen auch diese in ruhigem Gespräch bis zum Autoparkplatz mit, verabschieden sich und schreiben die Autonummer auf.

Natürlich kann die Identität auch durch Foreneinträge (und der Ausforschung der Verfasser), You-Tube Videos (das letzte Mal sah ich, wie einer ein Video drehte und sich im Spiegel selbst filmte), vor Ort geparkte Autos (und deren Nummern) oder durch simple versteckte kleine Kameras usw. festgestellt werden.

Wie von einem anderen Forumsteilnehmer hingewiesen, gibt es aber auch Sonderfälle wie z.B. Begehungen auf einem Bergbaugelände, oder Anhaltung von ausgewiesenen Forstorganen (mit spezieller Berechtigung) oder auch den ÖBB-Eisenbahn Kontrolleuren.
Die Kontrollaufsichten der Wiener Linien wiederum haben auch eine eigene Berechtigung.

Strafen:
Für ein Strafdelikt:

Ein Strafdelikt kostet nicht nur Geld, sondern unter Umständen die wirtschaftliche Existenz oder das gesellschaftliche Ansehen.

Es ist deshalb äußerst wichtig, kein Strafdelikt zu begehen und auch keines – im Falle einer vermeintlich jovialen Unterhaltung zuzugeben.
Es ist mir z.B bekannt, dass früher Suchtgift Anzeigen/Aufnahmen der Polizei von einer zentralen Stelle analysiert wurden und die dort angeführten Personen einer Suchtgiftkartei zugeführt wurden.
Also falls man schon etwas alkoholisiert war und auf der Wachstube prahlt oder übertreibt, kommen alle genannten Namen in eine Überprüfung oder aus kleinen Dingen werden im Prozess große Probleme.

Empfehlung: keine Gewalt beim Zutritt, nichts stehlen, nichts beschmieren und nichts mitnehmen.

Für eine Verwaltungsübertretung:
Eine Besitzstörung kostet „nur“ Geld.

Die Verwaltungsübertretung ist gleichzusetzen mit etwa Auto-Parken auf fremden Grundstücken (beim Wandern oder überlanges Parken in Einkaufscenters). Die Kosten sind die Verwaltungsstrafe der Behörde + Kosten von Anwalt des Klägers + Schadenersatz. So im Schnitt wahrscheinlich 300-700 Euro Total. Anmerkung: diese Beschreibung ist eine starke Verkürzung, Einzelfälle können anders aussehen.
Ich habe auch schon Strafen von über 1.000 Euro für simples falsches Parken gesehen.
Update 3/2024: Bei Besitzstörungsklagen geht es dem Gericht darum, dem Beklagten mitzuteilen, die Sache zu unterlassen. Er muss für die entstanden Kosten von Anwalt und Gericht aufkommen. Der Richter prüft im allgemeinen nicht die tatsächliche Störung, es reicht wenn der Kläger theoretisch gestört hätte werden können. Es erfolgt ein Beschluss des Gerichtes. Details auch hier Und hier ein Gesamtüberblick

Schluss:
Ich kenne in diesem Forum niemanden, der ein Strafdelikt gestand oder andere zu Strafdelikten motiviert hat.

Ich schreibe dies hier so ausführlich, da ohne die vielen unbekannten User mit deren Informationen und deren Willen zur Teilung ihrer Hobbies dieses Forum eigentlich nicht leben kann.

Ich empfehle für planbare Dokumentation, sich mit dem Eigentümer vorab in Kontakt zu setzen und um Erlaubnis zu fragen. Eine verlässliche Auskunft darüber erhält man durch die Grundbuchsabfrage JustizOnline um wenige Euro.

Niemand möchte es selbst, dass sich in seinem Garten oder Besitz ständig eigenartige Gestalten herumtreiben.

Dies alles ist ohne Gewähr und nur zur allgemeinen Information für Hobbyforschern in Österreich.
 
Zuletzt bearbeitet:
#3
Ich möchte in Österreich ein offensichtlich privates Grundstück betreten/besichtigen - kenne aber keinen Ansprechpartner
Wie bekomme ich heraus, wer der Eigentümer einer Liegenschaft, eines Hauses ist - und wieviel kostet diese Auskunft?


Am Beispiel dieses Beitrages:
  1. Man sieht sich das gewünschte Objekt von oben an - mit Google Maps ist es am Besten, man erkennt den Strassennamen und die Hausnummer
  2. Dann öffnet man Jusline Suchfunktion Adresse und gibt die Strassenadresse und Hausnummer ein. Die Postleitzahl oder den Ortsnamen muss man noch eruieren (sieht man auch in Google Maps in der Umgebung). Man drückt auf Suche und
  3. Jusline zeigt an, ob ein Grundbuchauszug möglich ist und am unteren Ende die Details, wie in diesem Fall 2650 Mühlhof, KG 23140 GST .51
  4. Falls ein Grundbuchauszug nicht möglich ist - ist etwas in der Eingabe falsch.
  5. Um sicherzustellen, dass es auch die gewünschte Adresse ist, ruft man die jeweilige Karte des Bundelandes auf (in den Links unten) also in NÖ Hier und hat die Auswahl nach Grundstücksnummer gewählt. Nun kann man anhand der gleichlautenden Nummern feststellen, ob es das gewünschte Objekt ist.
  6. Ein Kauf bei Jusline um 11,90 ist jetzt möglich, aber bei Justiz Online kostet es 3,53 .
  7. d.h. wenn man eine Handy Signatur besitzt und einsetzen möchte (diese wird abgefragt) kann man Justizonline aufrufen, gibt die Katastralgemeindenummer ein (23140) und die Grundstücksnummer (in diesem Fall habe ich 248/5 also die Wiese vor dem Haus genommen, aber man kann auch .51 nehmen-das ist nur das Haus). Jedenfalls empfehle ich immer die Vollabfrage um 3,53. Siehe Anhang unten. Anmerkung: dieser Schritt ist notwendig, da Justizonline zur Zeit nicht nach Adressen abgefragt werden kann.
  8. Wenn man keine Handy Signatur besitzt, oder nicht einsetzen möchte (diese wird nicht abgefragt), fährt man am Besten mit Jusline fort.
  9. Bestellen - ist möglich mit Master Card oder Visa (jedes Bankkonto dürfte jetzt über eine DebitCard verfügen - sollte also kein Problem darstellen)
  10. Fertig - man sieht den Eigentümer und kann ihn kontaktieren - um nur 3,53 Euro mit Handy Signatur oder 11,90 ohne Handy Signatur!
Natürlich gibt es auch andere Anbieter für Grundbuchauszüge. Die oben beschriebene "Justizonline" ist derzeit mit Abstand die Billigste und "Jusline" die komfortabelste ohne Anmeldung oder Handy Signatur.

Links für die Bundesländer-Karten:
STMK Vorarlberg Tirol Kärnten Salzburg Burgenland Wien

Eine Handysignatur ist die digitale Unterschrift mittels Handy - quasi eine eindeutige Identitätsfeststellung.
Details hier
Ein Nachfolgesystem, die ID Karte Austria ist in Vorbereitung (Betrieb ab Mitte 2022) Hier
 

Anhänge

Zuletzt bearbeitet:
#5
Ein aktueller Vorfall:
Geist, als Betreiber des Forums kontaktierte mich vor einigen Wochen betreffend eines Postings von mir.
Ich sollte eine Person kontaktieren.
Es war ein Posting zu einem Thread, welcher von einem sehr bekannten Forums User erstellt wurde.
Dieses, mein Posting, war nichts anderes als wirtschaftliche und organisatorische Informationen, welche öffentlich im Internet bei diesem Objekt abrufbar waren.

Ich habe also den Threadersteller gebeten, Kontakt mit der Person aufzunehmen, um die konkreten Wünsche zu erfahren und vielleicht die Möglichkeit zu bekommen, noch mehr Informationen aus erster Hand veröffentlichen zu können.

Es hat sich dann herausgestellt, dass die anfragende Person die neue Ehegattin des erfolgreichen Unternehmers war und deshalb die alten Informationen "nicht mehr passten" - auf der betreffenden Homepage waren diese alten Informationen auch nicht mehr vorhanden.

Es entspannte sich eine Diskussion, in welcher ich meine Postings auf die neue Situation anpasste und ein neues Video vom Schloss von deren Homepage in mein Posting einband.
In Wikipedia war aber weiter die "alte" Ehefrau drinnen - mir wurde mitgeteilt, dass man Wikipedia schon angeschrieben habe, wegen der gewünschten Änderungen.:)

Wie auch immer, unser Threadersteller hat dann beschlossen, den Thread zu löschen - und damit auch meine Postings.

Daraus zu lernen:
Es ist nicht wirklich intelligent, sehr Privates im Internet zu veröffentlichen (siehe "Ex-Ehefrau" und Firmenorganisation) - weil dies unter Umständen schwierig sein kann, es wieder zu entfernen.
Der Ehemann hat eine neue Frau und seine alte Firma ist wahrscheinlich in Corona schwer beinträchtigt. Auch war dort nachvollziehbar, wo er seine Investitionen tätigte.

Auch als normaler Threadersteller oder Poster von Informationen ist man von solchen Unliebsamkeiten nicht gefeit.
Natürlich gibt es Gründe, wo man seine Postings upzudaten hat. Allerdings setzt dies auch eine gewisse rechtliche Ahnung voraus.
Am schlimmsten ist es allerdings, wenn man leider wie in diesem Fall, den kompletten Thread löscht.
Damit würde man jeden Einspruch hinnehmen.

Also immer daran denken, die Postings in einem rechtlichem Rahmen vorzunehmen.
Etwaige Betroffene könnten Screenshots anfertigen oder auch Videos einbetten/kopieren mit Kamera und damit fixieren.

Ich denke, ich habe auch in diesem Forum schon Fotos gesehen, die ich später suchte - aber nicht mehr vorhanden waren.
 
#6
Link im Forum

Aufgrund dieser Nachrichten ist auch die Mitnahme von Handys interessant.

Die Handys wählen sich am nächsten Funkmast ein - dadurch kann der Aufenthalt einer bestimmten Telefonnummer zu einem Ort und Zeitpunkt zugeordnet werden - und die zugehörige Sim-Karte einer Person oder Firma.

Dies war auch einem ehemaligen Finanzminister nicht ganz bewusst, welcher zwar unterschiedliche Telefonnummern und Handys verwendete, aber immer von zu Hause aus - uns sich daher immer in einer Funkzelle einloggte.
 
#7
ich betreibe Das Hoppy nun schon seit Über 10 Jahren und mache nur Bilder... bin schon auf den Bauch durch den Wald oder habe mich am Dachboden versteckt, eine einzige Anzeige hatte ich vom Obersalzberg und die wurde fallen gelassen zwecks Beweisen die es nicht gab
 
#8
Link im Forum

Aufgrund dieser Nachrichten ist auch die Mitnahme von Handys interessant.

Die Handys wählen sich am nächsten Funkmast ein - dadurch kann der Aufenthalt einer bestimmten Telefonnummer zu einem Ort und Zeitpunkt zugeordnet werden - und die zugehörige Sim-Karte einer Person oder Firma.

.
Theoretisch ja... praktisch nur wenn was passiert ist (Besitzstörung, Sachbeschädigung, etc.)

Aber das läuft dann sowieso über andere Wege. Eine Ortung aller zu dem Zeitpunkt eingebuchten SIMs ohne irgendeinen strafrechtlichen Tatbestand stelle ich mir lustig vor.. vor allem muss es dann mal angezeigt werden. Ja, es gibt eine Anzeige gegen unbekannt die auch ins kriminaltechnische führen kann. . Für alles andere muss es Beweise bzw. einen Verdacht geben um das strafrechtlich zu verfolgen.

Nein, ich bin kein Jurist nur hab ich mich etwas eingelesen bzw. bin ich zum Teil befangen :)

Sowas gilt aber auch wenn der unliebe Nachbar jemanden anzeigen will weil der um 2,5cm zuviel vor der Einfahrt (die es nur am Papier gibt) steht...Ich sehe das Ganze relativ einfach und hatte mit dem Vorsatz auch noch nie Probleme. Mit dem Nachbarn hatte ich aber schon viele Probleme die ich anderweitig gelöst habe... mit viel Landesverordnungen die ich jetzt auswendig kenne, zumindest in meinem Bundesland :).

Gezeichnet der burgenländische Baumschützer :) Und beim Reden kumman vü andere Leit zsam :)
 
Zuletzt bearbeitet:

t3atnö

Well-Known Member
#9
@ Struwelpeter # 5

Ja das glaubt man gar nicht erst vor kurzem deinen Beitrag gelesen und jetzt bin ich auch mit einem meiner Beiträge mittendrin.
Ein User dieses Forums hat mich dankenswerterweise unverzüglich angeschrieben und ich habe dann einen Link sofort entfernt .
Dachte mir noch sind die alle Blind und haben dieses wunderschöne Objekt nicht gesehen aber somit ist alles erklärt .
Schade um eure Beiträge die ihr löschen musstet und die ganze Arbeit von euch !
Sehr lustig finde ich wenn man das besagte Objekt Googelt dann kann man sich alle Räume bis ins Detail hochauflösend ansehen.
Ist ja kein Lostplace .
 

struwwelpeter

Well-Known Member
#11
Im Internet beim Finanzministerium!!! - anscheinend unterstehen die Montanbehörden dem Finanzminister - entdeckt (Quelle):

Goldsuche und Sammeln von Mineralien in Österreich
Gemäß § 382 ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) kann an freistehenden Sachen grundsätzlich von jedem Eigentum erworben werden. Zu den freistehenden Sachen zählen auch Mineralien. Dabei gilt es allerdings zu beachten, dass zahlreiche Aneignungsbeschränkungen bestehen. Diese Beschränkungen können sich beispielsweise aus dem Verwaltungsrecht (Bergrecht oder Naturschutzrecht) ergeben.

Das Mineralrohstoffgesetz – MinroG ist die zentrale Grundlage des österreichischen Bergrechts. Es teilt die mineralischen Rohstoffe in bergfreie, bundeseigene und grundeigene mineralische Rohstoffe ein. Nach den Bestimmungen des MinroG ist Gold ein bergfreier mineralischer Rohstoff. Darunter ist ein mineralischer Rohstoff zu verstehen, der dem Verfügungsrecht des Grundeigentümers entzogen ist und von jedem, der bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllt, aufgesucht und gewonnen werden darf.

Bereits diese gesetzliche Wendung macht klar, dass das begehrte Edelmetall nicht im rechtsfreien Raum gewonnen werden darf. Goldsucher haben vor bzw. während ihren Aktivitäten gesetzlichen Anforderungen Genüge zu tun. Dazu zählt etwa, dass die Suche nach bergfreien mineralischen Rohstoffen der Behörde anzuzeigen ist. Vor Beginn der Sucharbeiten ist die Zustimmung des Grundeigentümers einzuholen.

Für das Sammeln von Mineralien gilt das MinroG nicht. Unter dem Sammeln von Mineralien ist das Gewinnen von Mineralen, Mineralgemengen und Gesteinen in Form von Handstücken, die für mineralogisch-petrographische Sammlungen bestimmt sind, zu verstehen. Bergbauberechtigungen sind beim Sammeln von Mineralien dennoch zu beachten.

Beim Mineraliensammeln sind außerdem landesrechtliche Bestimmungen zu beachten. Die jeweiligen Naturschutzgesetze der Länder enthalten Bestimmungen, die etwa das mutwillige Zerstören von Mineralien oder bestimmte technische Hilfsmittel bei der Mineraliensuche verbieten. Diesbezüglich mitunter noch strengere Bestimmungen enthalten die Nationalparkgesetze.

Für Auskünfte rund um die Gold- beziehungsweise Mineraliensuche können die Montanbehörden des Bundesministeriums für Finanzen kontaktiert werden.
 

Anhänge

#12
Katastersuche - Aktuell
Wer im Internet unter "298 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP" sucht und eine PDF downloaded, sieht eine Auflistung von Immobilien der Republik Österreich.
Mit dem Katasterservice der Republik kann man diese Gebäude verorten und eine Übersicht bekommen, was der Republik und anderen Rechtsträgern der Republik so gehört.
Die Details schreibe ich hier nicht, da die Eingabe doch etwas zum Herausfinden ist - wie man die Katastergemeinden, EZ und so weiter eingibt bis man etwas findet. Habe jetzt selbst eine Stunde gewerkt, bis ich es im Laufen hatte.
 
#13
Genau diese schlaue Idee hatte ich schon einmal. Zuviel versprechen darf man sich davon allerdings nicht, denn die Liste ist voller Fehler.
So liegen oft die Grundstücke, die als "Oberlieger" von Stollen gelistet sind, gar nicht nebeneinander, für bekannte Örtlichkeiten sind falsche Grundstücksnummern angegeben, und und und.
Hier tatsächlich Neues zu entdecken, setzt viel Geduld und Frustrationstoleranz voraus.
Schade.
 
Zuletzt bearbeitet:
Oben