grundsätzlich muss beim Betreten einer jeden Anlage/haus/bunker/grundstück der eigentümer gefragt werden - es sei denn, es ist der sogenannte "Gemeingebrauch" (wie zB öffentliche Wege, Öffentlicher Wald,...) gestattet oder sonst ersichtlich, dass das betreten erlaubt ist!
da der gemeingebruach bei einem alten stollen/bunker mit sicherheit nicht gegeben ist, ist grundsätzlich das betreten verboten! Widerrechtliches betreten kann besitz- bzw. eigentumsstörungsklage nach sich ziehen!
ob das ganze versperrt oder offen ist bzw. ob verbotsschilder angebracht sind, ist irrelevant!
wenn ich bei meinem haus alle türen aufmache, darf es trotzdem nicemand betreten, und dass auch ohne ein Verbotsschild!
ich hoffe ich konnte helfen!