Rechtliches

mipro

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#1
Wie schaut das vom Gesetz her aus mit Bunker/Stollen -erforschung und so?
Darf man da ohneweiteres reingehen wenn keine Verbotsschilder oder sonstiges vor Ort sind?
 
#2
grundsätzlich muss beim Betreten einer jeden Anlage/haus/bunker/grundstück der eigentümer gefragt werden - es sei denn, es ist der sogenannte "Gemeingebrauch" (wie zB öffentliche Wege, Öffentlicher Wald,...) gestattet oder sonst ersichtlich, dass das betreten erlaubt ist!

da der gemeingebruach bei einem alten stollen/bunker mit sicherheit nicht gegeben ist, ist grundsätzlich das betreten verboten! Widerrechtliches betreten kann besitz- bzw. eigentumsstörungsklage nach sich ziehen!

ob das ganze versperrt oder offen ist bzw. ob verbotsschilder angebracht sind, ist irrelevant!

wenn ich bei meinem haus alle türen aufmache, darf es trotzdem nicemand betreten, und dass auch ohne ein Verbotsschild!


ich hoffe ich konnte helfen!
 
#4
schwierig zu sagen!

bei bauten im wald meistens die österreichische bundesforste, ansonsten kann mans net wirklich sagen!

aber schau ins grundbuch - und da hast dann auch den eigentümer eingetragen. bzw. frag bei der gemeinde nach!
 
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