Noch was allgemeines zu vorliegenden Aufnahme. Die Anlageschutzverordnung sagt:
5 Was von aussen ohne besondere Hilfsmittel oder spezielle Vorkehren wahrgenommen werden kann, darf ohne Bewilligung aufgenommen und veröffentlicht werden; die Veröffentlichung darf jedoch keine Identifizierung des Standortes oder der Zweckbestimmung der Anlage erlauben.
Ob es Normen oder Vorgaben für die Bauten gab weiss ich nicht. Von aussen sehen alle Stollen etwa gleich aus. Der Innenausbau richtet sich natürlich nach dem eigelagerten Material oder Verwendungszweck. Stollen für Bomben oder Artilleriemunition haben einen anderen Innenausbau als solche für z.B Flugzeugersatzteile etc.