Deutsches Reich
1938 wurde die Werft durch die Eingliederung in die Reichswerke AG für Binnenschifffahrt „Hermann Göring“ Teil der Hermann-Göring-Werke und zum kriegswichtigen Betrieb erklärt. Das Werftgelände wurde auf circa 197.000 m² vergrößert. Der Werfthafen wurde verlängert, verbreitert und vertieft. Vier neue Hellinge mit je drei Stapelplätzen und je einem Hellingkran wurden angelegt und ein neues Werkstättengebäude errichtet.
1941 wurden neben dem Gelände der Schiffswerft ein Barackenlager für deutsche Arbeitskräfte, Fremdarbeiter und Kriegsgefangene errichtet. Von den 16 Baracken des Lagers waren drei mit französischen Kriegsgefangenen belegt.
Der Arbeiterstand betrug für die Dauer des Krieges circa 1300 Personen. Hinzu kamen in den Jahren 1941 und 1942 zusätzlich ungefähr 400 holländische Schiffsbauarbeiter.
Von 1939 bis 1945 wurden neben den laufenden Reparaturarbeiten folgenden Neubauten für das Reichsverkehrsministerium, bzw. für die Kriegsmarine fertiggestellt:
6 Motorschleppschiffe Typ N,
7 Motorschleppschiffe Typ R,
8 Schwarzes–Meer Einheitsschiffe Typ SME,
3 Kriegstransportschiffe Typ KT,
8 Marinefährkähne Typ MFP,
34 Ladeklappen für MFP,
60 1000-t-Tankkähne,
12 1000-t-Güterkähne,
30 Turmbauten für U – Boote und
15 Achtersteven für U – Boote.
Bereits 1940 bildete sich in der Schiffswerft Korneuburg eine Widerstandsgruppe die sich aus circa 35 Arbeitern und Angestellten zusammensetzte. Elf Widerstandskämpfer wurden zwischen Juli 1941 und September 1942 von der Gestapo verhaftet. Josef Schwarzböck und Franz Czack wurden der Vorbereitung zum Hochverrat für schuldig befunden und am 15. Februar, bzw. 17. Mai 1943 in Wien hingerichtet. Johann Gruber, Rudolf Alexander, Anton Jordan und Johann Mühl wurden ebenfalls wegen Vorbereitung zum Hochverrat verurteilt und am 22. Jänner 1943 in Berlin – Charlottenburg hingerichtet. Die Hinrichtungen wurden in Korneuburg plakatiert und in Tageszeitungen öffentlich kundgemacht. Franz Fukatsch wurde ebenfalls zum Tode verurteilt, aber dann zu lebenslänglichem Zuchthaus mit Frontbewährung begnadigt. Ferdinand Sagerl, Johann Wutzl, August Ruffer, Johann Jahnas und Josef Vilimek wurden zu Zuchthausstrafen zwischen drei und acht Jahren verurteilt. Sie alle überlebten und kehrten nach Kriegsende nach Korneuburg zurück.